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Schulabgänger können einen Bewerbungskostenzuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Darauf weist die Bundesregierung in einem neuen Ratgeber hin. Voraussetzung ist, dass sie als ausbildungssuchend gemeldet sind und den Antrag stellen, bevor die Kosten entstehen.
Der Zuschuss wird für Bewerbungen für sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse in einem Unternehmen gezahlt. Er entfällt bei Bewerbungen für eine Beamtenlaufbahn bei der Bundeswehr, schulische Ausbildungen sowie für ein Studium.
Ratgeber der Bundesregierung (pdf)
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