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Geschäftsreise: Firma muss Impfung bezahlen

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Rei­sen Mit­ar­bei­ter für die Fir­ma ins Aus­land, sor­gen sie ge­le­gent­lich selbst für er­for­der­li­che Imp­fun­gen. Da­bei ist der Ar­beit­ge­ber je nach Art und Ziel der Rei­se da­zu verpf­lich­tet, ein ärzt­li­ches Be­ra­tungs­ge­spräch und ge­ge­be­nen­falls ei­ne Un­ter­su­chung zu ver­an­las­sen. Und er muss die Kos­ten für ärzt­lich emp­foh­le­ne Imp­fun­gen oder Pro­phy­la­xe­me­di­ka­men­te über­neh­men. Das teilt das Cen­trum für Rei­se­me­di­zin (CRM) mit.
Das gilt zumindest, wenn der Arbeitnehmer bei der Reise besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt ist. Wer unsicher ist, ob er einen Anspruch hat, fragt am besten in der Personalabteilung oder beim Betriebsarzt nach. Deutsche Presse-Agentur (DPA)
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