Abonnements Abos
Mein Konto verwalten Meine Themen Meine Merkliste Mein Ort
Schriftgröße & Helligkeit
Abmelden
 
Aktuelle Themen: Cannabis-LegalisierungPodcast "Tatort Mainviereck"
E-Paper Apps Merkliste Meine Themen Kundenkarte Aktuelle Themen
Cannabis-Legalisierung Podcast "Tatort Mainviereck"
Navigation Startseite Region Überblick Stadt & Kreis Aschaffenburg Kreis Miltenberg Kreis Main-Spessart Kreis Main-Tauber Rhein-Main/Hessen Franken/Bayern Deutschland Welt Ressorts Überblick Blaulicht Blogs und Liveticker Politik Wirtschaft Vermischtes Kultur Wissenschaft Multimedia Mediathek Überblick Fotoserien Main-Echo.TV Podcasts Sport Überblick Main-Kick Handball Ausdauersport Ringen eSport Weitere Sportarten Freizeit Übersicht Veranstaltungen Vereinstermine Erlebnisse Kino Gastronomie Kultur Webcams Shopping Unterkünfte Museen Leserreisen Magazine Unser Echo Mami, Papi & ich Spessart Main-Azubiberater Märkte Anzeige aufgeben Übersicht Stellenmarkt Immobilienmarkt Traueranzeigen Leserreisen KleinanzeigenSonderthemenAschaffenburger AnzeigerRat und Hilfe Aktionen und Angebote Ticketshop GewinnspieleSchlauster AzubiMittagstischVorsorgeordnerMain-Echo AkademieMedienführerscheinFirmen Fußball-Cup Service Kunden- und Aboservice Newsletter Push-Nachrichten Dossiers Kontakt Hilfe Social Media
Facebook Instagram Telegram Twitter
Startseite Ressorts Beruf und Bildung
Soziales: In der Regel darf nicht gekündigt werden - Auch bis vier Monate nach der Geburt sowie während der Elternzeit ist eine Kündigung unzulässig Schwanger in der Ausbildung: Wie es weitergeht

Berlin 3 Min.

Schwangerschaft und Lehre: Mit entsprechenden Hilfen geht beides.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Facebook

WhatsApp

Twitter

LinkedIn

Xing

E-Mail

Link kopieren

Link erfolgreich kopiert!

Windows

Als sie den Aus­bil­dungs­platz als Me­di­en­kauf­frau bei ei­nem Ber­li­ner Ver­lag be­kam, war Lau­ra Be­cker (Na­me ge­än­dert) über­glück­lich. Ei­ne Wo­che nach der Zu­sa­ge kam dann die Über­ra­schung: Ihr Frau­en­arzt teil­te ihr mit, dass sie schwan­ger ist. Be­cker war da­mals 21 Jah­re alt.
»Es hat gedauert, bis ich mich getraut habe, das jemandem zu sagen«, erzählt sie. Sie fürchtete, die Lehrstelle wieder zu verlieren. Gemeinsam mit ihrem Vater suchte sie schließlich das Gespräch mit der Personalabteilung. Die Erleichterung war groß: Der Arbeitgeber reagierte positiv. Becker konnte den Beginn ihrer Lehre um ein Jahr nach hinten verschieben.
»Wenn junge Frauen während der Ausbildung schwanger werden, ändert das die gesamte Lebenssituation«, sagt Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Bei vielen kommt nun wie bei Becker als Erstes die Frage auf, ob sie die Lehrstelle verlieren.
Schwangere Auszubildende dürften in der Regel nicht gekündigt werden - auch nicht in der Probezeit, sagt Gerd Woweries, zuständig für das Thema Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. In besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde von dem Kündigungsverbot Ausnahmen zulassen. »Das sei jedoch der absolute Ausnahmefall.«
Auch bis vier Monate nach der Geburt sowie während der Elternzeit sei eine Kündigung unzulässig, erläutert Woweries. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit setzt die junge Mutter die Ausbildung dann fort.
Erfährt eine junge Auszubildende, dass sie schwanger ist, sollte sie ihrem Chef bald Bescheid geben. »Schließlich muss sich auch der Betrieb auf die Situation einstellen«, erklärt Woweries. Werdende Mütter dürften beispielsweise nicht schwer tragen oder mit bestimmten Stauben, Gasen und Dämpfen in Berührung kommen. Da Schwangere den absoluten Kündigungsschutz genießen, sollten sie auch keine Sorge haben, das zuzugeben.
Sechs Wochen vor dem Geburtstermin gehen werdende Mütter dann in Mutterschutz. »Bis acht Wochen nach der Geburt des Babys gilt absolutes Beschäftigungsverbot«, erklärt Haggenmiller. Woweries rät, während Mutterschutz und Elternzeit mit dem Betrieb Kontakt zu halten, um auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz vor der Rückkehr sprechen junge Mütter am besten mit der Berufsschule ab, auf welche Themen sie sich vorbereiten sollen. So können sie sich langsam wieder in den Unterrichtsstoff eindenken. Trotzdem verläuft der Wiedereinstieg oft nicht reibungslos.
Für Becker war es als Alleinerziehende anstrengend, an den Abenden für die Berufsschule zu lernen. »Wenn der Kleine nicht schlafen konnte, brauchte er Aufmerksamkeit. Aber mein Lernpensum musste ich trotzdem schaffen«, erzählt sie. Wer Kinderbetreuung und Ausbildung nur schwer unter einen Hut bekommt, hat die Möglichkeit, die Lehre in Teilzeit fortzusetzen. »Darauf hat die Auszubildende zwar keinen Anspruch, aber viele Betriebe zeigen sich kooperativ«, erklärt Annette Land vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Mit dem Vorgesetzten müsse sie dann klären, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten sie künftig im Unternehmen arbeiten kann.
Dabei kann nur die Arbeitszeit im Betrieb gekürzt werden. Die Zahl der Stunden in der Berufsschule ändert sich nicht. »Bei einer Ausbildung in Teilzeit ist es trotzdem möglich, in der Regelausbildungszeit abzuschließen«, sagt Land. Ob das geht, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden die Auszubildende wöchentlich im Unternehmen ist. Wer dem Unterrichtsstoff durch die Teilzeitregelung nicht folgen kann, darf die Lehre auch verlängern. Die Betriebe haben allerdings die Möglichkeit, bei Teilzeit die Vergütung zu kürzen. »Davon machen kleinere Unternehmen zuweilen Gebrauch«, sagt Land.
Dabei ist es häufig schon mit der regulären Ausbildungsvergütung schwierig, mit Kind über die Runden zu kommen. Wer finanzielle Unterstützung braucht, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesarbeitsagentur beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, sich an die Bundesstiftung Mutter und Kind zu wenden. Eine Übersicht finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten hat der DGB in einer Broschüre zusammengefasst (dpaq.de/8sZMs).
Zeitdruck und finanzielle Engpässe
Nicht immer sind Zeitdruck und finanzielle Engpässe die einzigen Probleme, die auf junge Mütter in der Ausbildung zukommen. Wenn das Kind krank ist und Lehrlinge oft zu Hause bleiben müssen, kann es Konflikte geben, sagt Haggenmiller. In dem Fall können sich Azubis sich an die Jugendauszubildendenvertretungen im Betrieb oder den Betriebsrat wenden.
Becker hatte am Arbeitsplatz keine Probleme. »Alle wussten, dass ich ein Kind habe und alleinerziehend bin«, sagt sie. Oft bemühte sie sich, trotzdem bei Abendveranstaltungen im Verlag mitzuhelfen und kümmerte sich dafür um einen Babysitter. Nach der Ausbildung hat sich ihr Ehrgeiz ausgezahlt: Sie wurde direkt übernommen und ist nun als Assistentin des Geschäftsführers tätig. Maria Fiedler (dpa)
Deutsche Presse-Agentur (DPA)   Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Alle Artikel des Autors Autor kontaktieren
Immer auf dem Laufenden bleiben

Fügen Sie Schlagworte hinzu, um unter »Meine Themen« Artikel zu den von Ihnen ausgewählten Themen und Orten zu erhalten.

Deutsche Presse-Agentur (DPA)

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Lädt

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Dieses Thema zu "Meine Themen" hinzufügen?

Hinzufügen "Meine Themen" verwalten

Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

"Meine Themen" verwalten

Sie verfolgen dieses Thema bereits.
Möchten Sie es entfernen?

Entfernen "Meine Themen" verwalten

Um "Meine Themen" nutzen zu können, müssten Sie bitte der Datenspeicherung zustimmen

Datenspeicherung zustimmen
»Meine Themen« verwalten
Kommentare (0)
Kommentar schreiben
Kommentare lesen Schreiben Sie jetzt den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
CO2-neutrale Webseite NAVIGATION Startseite Region Mediathek Ressorts Sport SERVICE Hilfe Newsletter Artikelarchiv Abo kündigen Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.

Abbrechen Seite neu laden