Lüneburg (dpa/tmn): Wer die Beiträge nach einer Strompreiserhöhung zunächst zahlt, erklärt sich laut einem Urteil mit der Änderung einverstanden. Die Kunden können später nicht mehr von ihrem Energieversorger eine Rückzahlung der Differenz verlangen.
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Karlsruhe (dpa): Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag steht, dürfen Mieter ihre Mietzahlung kürzen. Das gilt auch bei Zirka-Angaben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (10. März) klarstellte.
Weimar (dpa/tmn): Die meisten Mieter fühlen sich in ihrer Wohnung wohl. Etwa 64 Prozent der Mieter sind zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Bauhaus-Universität Weimar, an der 1400 Personen teilnahmen.
Berlin (dpa/tmn): Vertragsentwürfe für schlüsselfertige Häuser sollten Kaufinteressenten sorgfältig prüfen. Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sind irreführend, warnt der Verband Privater Bauherren in Berlin.
Nürnberg (dpa/tmn): Das Fehlen verbindlicher Standards auf dem Ökostrom-Markt täuscht viele Stromkunden. Laut einer repräsentativen Studie des Onlineportals Immowelt.de meinen 15 Prozent der Deutschen, dass sie grünen Strom beziehen. Tatsächlich sind es aber nur etwa 5 Prozent.
Stuttgart (dpa/tmn): Immobilienbesitzer und Mieter sollten nach dem langen Winter jetzt verstärkt auf Schimmelbefall achten. Ein guter Anlass dafür ist der Frühjahrsputz, rät die Sachverständigenorganisation Dekra in Stuttgart.
Karlsruhe (dpa): Die gesetzliche Lockerung des Schornsteinfeger-Monopols ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt worden. Die Beschwerde mehrerer Handwerker und Unternehmen gegen die Neuregelung blieb damit erfolglos.
Oberhausen/Leipzig (dpa/tmn): Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22. März neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Betroffen sind auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle heizen.
Berlin (dpa/tmn): Mieter müssen beim Kündigen eines unbefristeten Mietvertrags die gleichen formalen Anforderungen erfüllen wie Vermieter. So muss die Kündigung schriftlich erfolgen, an alle Vermieter adressiert sein und von allen Mietern persönlich unterschrieben werden.