Im nächsten Schritt wird der Entwurf zur F-Planänderung dem Landratsamt vorgelegt.
Sobald dort ein entsprechender Vermerk aufgebracht ist, könne die erteilte Genehmigung ortsüblich bekanntgemacht und somit die F-Planänderung wirksam werden, hieß es in der Sitzung.
Damit ist das seit Monaten laufende Planverfahren für die etwa zehn neu geplanten Holzlagerplätze aber noch nicht zu Ende: Aufgehoben werden muss auch noch der bereits im Januar beschlossene Bebauungs- und Grünordnungsplan zum Sondergebiet »Holzlagerplätze«.
Das heißt weiter: Der Planentwurf mit Anlagen ist entsprechend zu korrigieren und nochmals erneut öffentlich auszulegen. Doris Pfaff
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