Main-Echo Pressespiegel

Auflage zum Holzlagerplatz

Bauleitverfahren:
Wiesen  Anerkannt hat der Wiesener Gemeinderat am Montag eine Auflage des Landratsamts, die zur Genehmigung des Flächennutzungsplans Sondergebiet Holz᠆lagerplatz »Auf der Höh« erforderlich ist. Für den Holzlagerplatz sei »sicher zu stellen, dass eine Holzbearbeitung mittels elektrisch und mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräten ausgeschlossen ist«, heißt es in der Auflage.

Im nächsten Schritt wird der Entwurf zur F-Planänderung dem Landratsamt vorgelegt.
Sobald dort ein entsprechender Vermerk aufgebracht ist, könne die erteilte Genehmigung ortsüblich bekanntgemacht und somit die F-Planänderung wirksam werden, hieß es in der Sitzung.
Damit ist das seit Monaten laufende Planverfahren für die etwa zehn neu geplanten Holzlagerplätze aber noch nicht zu Ende: Aufgehoben werden muss auch noch der bereits im Januar beschlossene Bebauungs- und Grünordnungsplan zum Sondergebiet »Holzlagerplätze«.
Das heißt weiter: Der Planentwurf mit Anlagen ist entsprechend zu korrigieren und nochmals erneut öffentlich auszulegen. Doris Pfaff

20.09.2017
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