Main-Echo Pressespiegel

Größere Biogasanlage in Krombach ist vom Tisch

Gemeinderat: Verfahren für Sondergebiets-Bebauungsplan eingestellt - Betreiber hat keinen Nachweis zum Wasserschutz vorgelegt
Krombach  Vor fünf Jahren sorgte die geplante Erweiterung der Biogasanlage gegenüber vom Kalmushof in Krombach, an der Verbindungsstraße nach Schöllkrippen, für viele Bedenken. Unter anderem wurde hohe Geruchsbelästigung befürchtet. Viele Krombacher werden nun sicher auf᠆atmen, denn das geplante »Sondergebiet Biogasanlage« ist vom Tisch.

Einstimmig und ohne weitere Kommentare hob der Gemeinderat am Dienstagabend den Ratsbeschluss vom 22. Mai 2012 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf und stellte das Verfahren ein. Grund: Die wichtigste Voraussetzung wurde nicht erfüllt: Die Betreiber der bestehenden Anlage hätten nachweisen müssen, dass auch mit der Erweiterung bestimmte Sicherheitsauflagen hinsichtlich des Wasserschutzes eingehalten werden können.
Anlage seit 1983 in Betrieb
Laut Bürgermeister Peter Seitz (UB) hatte der Antrag des damaligen Betreibers Horst Fuchs auf Erweiterung der seit 1983 bestehenden und genehmigten Speiseresteverwertungsanlage im Krom᠆bacher Außenbereich zum Aufstellungsbeschluss geführt (siehe Hintergrund). Nach ersten Gesprächen mit den Behörden gab es positive Signale. Nachdem sich der Betreiber bereit erklärt hatte, die Kosten für das Verfahren zu übernehmen, folgte der Aufstellungsbeschluss.
Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits Unmut in der Bevölkerung. Die Bürger befürchteten, dass mit der größeren Anlagenkapazität nicht nur der Geruch zunehmen, sondern auch die Zahl der Anlieferfahrten und damit die Lärmbelästigung steigen würde.
Hinzukamen die Bedenken der Träger öffentlicher Belange. Insbesondere wurde festgestellt, dass sich die Anlage in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Da die Trinkwasserversorgung als nicht ausreichend gesichert bewertet wurde, wurde im Februar 2013 festgelegt, dass das Aufstellungsverfahren erst dann weitergeführt werden sollte, wenn ein Sicherungsnachweis vorliegt.
Erbringen sollten ihn die Antragsteller, also die Betreiber der bestehenden Anlage. Ein Anschluss an das Leitungsnetz der Fernwasserversorgung Spessartgruppe wurde wahrscheinlich wegen der auf 250 000 Euro geschätzten Kosten verworfen. Auch ansonsten habe Funkstille geherrscht.
Bruder hat übernommen
Im vergangenen Jahr sei mehrmals der Kontakt mit dem Betreiber gesucht worden. Dabei habe sich gezeigt, dass mittlerweile der Bruder Karl-Heinz Fuchs die Anlage führt. Dieser habe mündlich erklärt, dass weder bei ihm noch bei seinem Bruder ein weiteres Interesse an der Fortführung des Verfahrens bestehe.
Wegen der bis heute fehlenden schriftlichen Stellungnahme habe sich die Gemeinde im Januar an den bayerischen Gemeindetag gewandt. Der habe jetzt grünes Licht für die Verfahrenseinstellung gegeben, weil die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt. Der Antragsteller habe der Gemeinde zwar wie vereinbart rund 6000 Euro Kosten für das Verfahren erstattet. Einen Anspruch auf Rückzahlung bei einer Einstellung dhabe er jedoch nicht, denn gemäß Rechtsprechung liegen solche »Vorleistungen grundsätzlich in der Risikosphäre des Vorhabenträgers«.
Und da sich die Antragsteller trotz mehrmaliger Aufforderung nicht mehr geäußert haben, sei »zwangsläufig davon auszugehen, dass kein Interesse mehr an der Umsetzung des Projekts besteht«.
Marion Stahl

26.07.2017
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