»Fichten wöchentlich kontrollieren«

Wald:Forstoberrat Grimm über den Borkenkäferbefall

Großostheim
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Die Ring­hei­mer Pri­vat­wald­be­sit­zer sind am kom­men­den Sams­tag, 23. März, auf­ge­for­dert, um 10 Uhr zum Park­platz Wald­spit­ze zu kom­men. Dort wird For­s­tober­rat Wolf­gang Grimm über den Bor­ken­kä­fer­be­fall in ih­ren Par­zel­len in­for­mie­ren. Vor­ab hat un­ser Me­di­en­haus Grimm zum The­ma be­fragt.

Er ist beim Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ALEF) für das Forstamt Aschaffenburg zuständig.

Was ist das Problem?

Im letzten Sommer hat sich der Fichtenborkenkäfer (»Buchdrucker«) massiv vermehrt. In der Folge sind überall im Landkreis (wie in ganz Bayern) Tausende von Fichten abgestorben. Mit steigenden Temperaturen in den kommenden Wochen werden die Käfer, die teils unter der Rinde in abgestorbenen Bäumen, teils im Waldboden überwintert haben wieder aktiv. Sie schwärmen aus und befallen gesunde Fichten, in denen sie sich millionenfach vermehren.

Wie erkennt man den Befall?

An Bohrmehlhäufchen am Stammfuß. Wenn sich die Baumkrone rot verfärbt, ist es meistens schon zu spät, da sich die im Baum angelegte Brut bereits entwickelt und die jungen Käfer schon ausgeflogen sind. Im vergangenen Sommer dauerte die Entwicklung vom Befall bis zum Ausflug nur vier Wochen.

Welche Verantwortung haben die Privatwaldbesitzer?

Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von seinem Wald keine Gefahr ausgeht. In Bezug auf den Borkenkäfer muss er also während der warmen Monate (April bis September) seine Fichten wöchentlich kontrollieren. Stellt er frischen Befall fest, muss er dafür sorgen, dass diese Bäume unverzüglich gefällt und entrindet werden. Alternativ können die Baumstämme auch (mit Rinde) aus dem Wald abgefahren und in mindestens 500 Meter Entfernung gelagert werden.

Die Kronen müssen auch durch Häckseln unschädlich gemacht werden. Bei uns im Landkreis gibt es Zigtausende, kleine Waldgrundstücke. Viele Eigentümer kennen dabei die Grundstücksgrenzen nicht genau oder wissen gar nicht, wo »ihr« Wald ist. Ihrer Verantwortung sind sich viele auch gar nicht bewusst.

Wie realistisch ist es, dass eine Flurbereinigung in Großostheim ins Leben gerufen wird?

Über die Umsetzung einer Waldneuordnung, auch Waldflurbereinigung genannt, entscheidet das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) auf Antrag der Gemeinde. Solche »angeordneten«, regulären Verfahren sind sehr aufwendig und kostenintensiv und dauern daher häufig viele Jahre. Wie hoch die Priorität und damit die Wahrscheinlichkeit einer Waldflächenneuordnung in Großostheim eingeschätzt wird, kann nur das ALE in Würzburg beurteilen.

Alternativ zu solchen »angeordneten Verfahren« kann jedoch auch ein »freiwilliger Wald?flächentausch« erfolgen. Dabei muss jedoch die Gemeinde als »Koordinator« sehr viel Arbeit leisten. Sinn macht das nur, wenn die Mehrheit der Waldbesitzer auch bereit ist, mitzumachen.

Hintergrund

Wolfgang Grimm.

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