Der Bessenbacher Gemeinderat ist sich hierbei bewusst, dass dieser Hebesatz nicht nur deutlich unter den Durchschnittssätzen, sondern auch unter dem festgelegten Nivellierungshebesatz von 310 vom Hundert liegt, wurde in der Sitzung am Dienstag deutlich. Dadurch kommt es neben direkten Steuer-Mindereinnahmen auch zu negativen finanziellen Effekten im kommunalen Finanzausgleich durch beispielsweise geringere Schlüsselzuweisungen.
Der Gewerbesteuersatz bleibt für 2019 ebenso unverändert wie die Hundesteuer, die Grabbenutzungsgebühren, die Wasserverbrauchsgebühr und die Entwässerungsgebühr.
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