Wie es in der Sitzung hieß, sahen sowohl der Versicherer, die Versicherungskammer Bayern, wie auch die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt keine Notwendigkeit für eine Absturzsicherung. Das Gelände oberhalb des Steinbruchs sei weit abgelegen von irgendwelchen öffentlichen Wegen sowie gut einsehbar, hieß es dazu.
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