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Serie (8): Vereine müssen komplizierte Mindestlohn-Regeln beachten - Regionale Waldhausbetreiber unbesorgt - Nahles deutet Lockerung an Bänke aufstellen: Ist das Arbeit oder Ehrenamt?

Aschaffenburg 2 Min. Serie Mindestlohn

Kein Mindestlohn ist fällig, wenn Vereinsmitglieder Gäste ehrenamtlich bewirten, so am Aschaffenburger Fidelio-Waldhaus (Foto). Einige Pfälzer Hütten hingegen haben vorerst geschlossen, weil sie Minijob-Helfern nicht 8,50 Euro zahlen können.
Foto: Ralf Hettler

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Wenn im Früh­ling die Sai­son der Ve­r­eins­fes­te be­ginnt, wird den Clubs auch die Fra­ge des Min­dest­lohns auf­ge­tischt. »Ist das Auf- und Ab­bau­en der Bän­ke Ar­beit oder Eh­ren­amt?«, fragt Mat­thias Meid­hof, Steu­er­be­ra­ter des Großve­r­eins TSV Lohr. In der ei­nen In­ter­pre­ta­ti­on wä­ren 8,50 Eu­ro fäl­lig, sonst gar nichts.

Dass die Unterscheidung schwerfällt, ist sogar Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) aufgefallen. Die Architektin des seit Jahresbeginn gültigen Mindestlohns sprach Anfang Februar in einem Interview mit dem »Tagesspiegel« von »Unsicherheit« bei den Sportvereinen in puncto Mindestlohn. Sie will bald mit den großen Sportverbänden sprechen - auch über das Thema »Mindestlohn für Vertragsspieler« höherklassiger Amateur-Fußballclubs (siehe nächste Serienfolge).
Die Frage, ob ein Vereinsmitglied ein Ehrenamt ausübt und damit ohne Mindestlohn arbeiten darf, ist selbst vom Bundesarbeitsministerium nur mit Mühe zu beantworten. Der Mindestlohn-Ratgeber der Behörde ergeht sich in wolkigen Formulierungen: Eine ehrenamtliche Tätigkeit liege vor, wenn sie »nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz« diene, sondern »Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls sowie den Sorgen und Nöten anderer Menschen« sei. Ob Arbeit oder Ehrenamt vorliege, lasse sich nur durch »Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls« klären.
Übungsleiterentgelt und Minijob
Hier zu eindeutigen Antworten zu kommen, fällt auch wegen Mischformen der Bezahlung in den Vereinen schwer. Es sei »nicht unüblich«, dass Trainer beispielsweise die Übungsleiterpauschale von monatlich 200 Euro und einen Minijob über 250 Euro miteinander kombinierten, sagt TSV-Lohr-Berater Meidhof vom Lohrer Steuerbüro Nowak.
Indes sind beide Beträge unterschiedlich zu behandeln. Für Übungsleiterpauschale (2400 Euro steuerfrei im Jahr) und Ehrenamtspauschale (720 Euro im Jahr) können Trainer und andere Vereinskräfte ohne Zeitlimit arbeiten, da hier der Mindestlohn nicht gilt. Hingegen muss der Minijob-Anteil seit Januar mit 8,50 Euro pro Stunde bezahlt werden; die Arbeitszeit ist zu dokumentieren.
Immer wieder, so Meidhof, stießen Vereine auf dieselbe Frage: »Wo fängt das Ehrenamt an und wo hört die Angestelltentätigkeit auf? Schaut sich ein Trainer ehrenamtlich oder beruflich das Video des nächsten Handball-Gegners an?« Ehrenamtliche Kassiere von Abteilungen des TSV Lohr klagten neulich, sie sähen sich »außerstande«, jede einzelne Trainingszeit zu überprüfen und abzeichnen zu lassen.
Deutlich entspannter sehen regionale Vereine, die bewirtete Hütten betreiben, das Mindestlohngesetz. »Wir betreiben alles ehrenamtlich«, sagen übereinstimmend Vorsitzender Timo Brand vom Obernburger Waldhaus-Verein und Fidelio-Vorsitzende Julitta Weber, die an einzelnen Sonntagen das Vereins-Waldhaus in Aschaffenburg-Schweinheim öffnen lässt.
Hütten in der Pfalz geschlossen
In der Pfalz hingegen rumort es. Hier hatten Ortsgruppen des Pfälzerwaldvereins Anfang des Jahres sogar vorerst damit aufgehört, Wanderer in den Hütten zu bewirten, da sie sonst ihren Helfern 8,50 Euro in der Stunde zahlen müssten. Die Kräfte arbeiten dort als Minijobber, laut SWR bislang für maximal vier Euro pro Stunde.
Hingegen stehen die Mitglieder der beiden Vereine in Aschaffenburg und Obernburg ohne Entgelt am Tresen. Der Obernburger Vorstand bedankt sich bei ihnen beispielsweise durch Ausflüge.
Auch die Sportvereine hoffen auf eine unkomplizierte Lösung. Der Main-Spessart-Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann (CSU) teilte nach einem Treffen mit dem TSV Lohr mit, dass Minijobs bei gemeinnützigen Vereinen ganz aus dem Mindestlohngesetz herausfallen sollten. Die Menschen engagierten sich hier nicht wegen des Entgelts, sondern aus »Leidenschaft«, »Idealismus« und »Freude am Sport« und an anderen Freizeitbeschäftigungen.
Hingegen erklärte Hoffmanns Gemündener SPD-Kollege Bernd Rützel, dass auch Arbeitnehmer in gemeinnützigen Einrichtungen und Sportvereinen »ein Anrecht auf faire Entlohnung« hätten. Es bedürfe »lediglich« einer eindeutigen Trennung von Ehrenamt und Beschäftigung.
Mal sehen, was Andrea Nahles dazu nach ihren Treffen mit den Sportfunktionären einfällt.
Claus Morhart

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