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Schlaffe Reifen geben Alarm

München 2 Min.

Dieser Handgriff ist bald Pflicht: Ab 1. November müssen Autos, die zum ersten Mal zugelassen werden, Reifendruckkontrollsysteme besitzen. Hier montiert Klaus Ehser vom Aschaffenburger Autohaus Kunzmann einen Sensor an eine Felge.
Foto: Victoria Schilde

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Neu­wa­gen oh­ne Rei­fen­druck­kon­troll­sys­tem (RDKS) dür­fen ab 1. No­vem­ber nicht mehr zu­ge­las­sen wer­den. Auch der Schleu­der­schutz durch das schon län­ger ge­bräuch­li­che Elek­tro­ni­sche Sta­bi­li­tät­s­pro­gramm (ESP) ist dann Pf­licht. Das kann fi­nan­zi­ell für Ver­brau­cher nach­tei­lig sein, er­höht aber die Ver­kehrs­si­cher­heit. Kfz-Ex­per­ten be­ant­wor­ten die wich­tigs­ten Fra­gen.
Für welche Fahrzeuge gilt die RDKS- und ESP-Pflicht? Die automatische Reifendruckkontrolle ist für alle Personenkraftwagen und Wohnmobile mit Erstzulassung ab November 2014 vorgeschrieben, erklärt Jürgen Wolz vom TÜV Süd. Die ESP-Pflicht gelte mit wenigen Ausnahmen für Autos, Lastwagen, Busse und Anhänger.


Wie funktioniert die Reifendruckkontrolle? Es gibt zwei Arten von RDKS: direkt und indirekt messende Systeme. »Bei direkt messenden Systemen ist jeder Reifen mit eigenen Sensoren ausgestattet, die Reifendruck und Temperatur messen und über Funk an das Fahrzeug weitergeben«, erläutert Dekra-Sprecher Wolfgang Sigloch. Bei zu niedrigem Reifendruck wird der Fahrer gewarnt.


Indirekt messende Systeme nutzen die vorhandenen Sensoren des Antiblockiersystems (ABS) und des Schleuderschutzes (ESP) und stellen so Veränderungen des Reifendrucks anhand der Raddrehzahl fest. Sie müssen »angelernt« und entsprechend programmiert werden. Solche Systeme waren laut Sigloch Mitte der 90er Jahre erstmals verfügbar.


Und wie arbeitet das ESP? Das ESP, auch DSC, VSC oder DSTC genannt, wirkt durch Abbremsen einzelner Räder dem Ausbrechen des Fahrzeugs entgegen. Spätestens seit dem sogenannten Elchtest mit der ersten A-Klasse von Mercedes im Jahr 1997 ist ESP den meisten ein Begriff: »Das Ausbrechen und Umkippen der A-Klasse hatte damals dazu geführt, dass Mercedes die A-Klasse serienmäßig mit ESP ausstattete«, berichtet Wolz.


Was geschieht mit Neuwagen ohne die Systeme bei den Händlern? Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, können dafür eine Tageszulassung nutzen. TÜV-Experte Wolz rechnet gegen Ende Oktober mit einem Anstieg solcher Tageszulassungen - diese Fahrzeuge gibt es dann mit null Kilometern auf dem Zähler günstiger als Gebrauchte.


Kann die Ummeldung von Autos ohne ESP und RDKS Probleme machen? Nein. Wenn die Erstzulassung bis zum 31. Oktober 2014 erfolgt ist, sind Ummeldung und Wiederzulassung das ganze Autoleben lang möglich. »In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge immer die Vorschriften erfüllen müssen, die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gegolten haben«, erläutert Wolz.


Werden Neuwagen durch die EU-Verordnung teurer? Die meisten neuen Pkw haben laut TÜV bereits serienmäßig ESP an Bord. Nur im Kleinwagenbereich sei dies manchmal ein Extra, das laut Wolz etwa 300 bis 500 Euro koste. Auch RDKS bauen die meisten Hersteller ein. Muss ein direkt messendes RDKS nachgerüstet werden, werden nach Einschätzung des ADAC 250 bis 300 Euro für die Sensoren plus etwa 50 Euro für Einbau und Programmierung fällig. Diese Kosten fallen auch für Winterräder an, die mit RDKS-Sensoren ausgestattet werden müssen.


Machen die Systeme den Verkehr sicherer? Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die RDKS- und ESP-Pflicht. »Die vielen Reifenteile, die man auf den Autobahnen sieht, stammen in der Regel von Fahrzeugen, die mit zu geringem Luftdruck unterwegs waren«, gibt Welf Stankowitz, DVR-Experte für Fahrzeugtechnik, zu bedenken. Und mangelnder Luftdruck gehe auch zulasten des Bremswegs und der Fahrstabilität.


Da das ESP schon lange im Einsatz ist, haben laut Stankowitz inzwischen viele Untersuchungen gezeigt, dass dieses System Unfälle verhindert oder zumindest deren Folgen mildert. Die ESP-Pflicht schließe eine Gefahrenlücke.

b Informationen zum Reifendruckkontrollsystem beim Reifenhandel-Verband BRV unter
rdks-wissen.de
CHRISTOPH WALTER
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