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Windenergie-Firmenpleite: 15 000 Prokon-Genussrechtsinhabern wird bei Gläubigerversammlung Stimmrecht versagt Vorläufiger Insolvenzplan beschlossen

Hamburg 1 Min.

Ex-Prokon-Chef Carsten Rodbertus (Mitte) spricht in einer Messehalle in Hamburg mit Gläubigern.
Foto: dpa
Vergangene Zeiten: Werbeschilder im Januar 2014 an einer Filiale des Windanlagenfinanzierers Prokon in Hannover.
Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

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Das zah­lung­s­un­fähi­ge Wind­e­n­er­gie­un­ter­neh­men Pro­kon kann auf Sa­nie­rungs­kurs ge­hen: Die Gläu­bi­ger­ver­samm­lung stimm­te am Di­ens­tag in Ham­burg dem vor­läu­fi­gen Kon­zept des In­sol­venz­ver­wal­ters Diet­mar Penz­lin zu. Der Ham­bur­ger Rechts­an­walt wur­de in sei­nem Amt be­stä­tigt und er­hielt den Auf­trag, sei­nen Sa­nie­rungs­plan aus­zu­ar­bei­ten. An­fang 2015 wird dann end­gül­tig über den In­sol­venz­plan ab­ge­stimmt.
Zu der nicht öffentlichen Gläubigerversammlung - es war eine der größten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte - seien 2350 stimmberechtigte Gläubiger aus ganz Deutschland gekommen, sagte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Itzehoe (Schleswig-Holstein). Insgesamt seien 29 600 der rund 75 000 Gläubiger vertreten worden. Das stimmberechtigte Kapital habe knapp 705 Millionen Euro betragen.
Mit dem Beschluss der Gläubigerversammlung setzte sich der Insolvenzverwalter gegen Ex-Prokon-Chef Carsten Rodbertus durch, der für seine 20-minütige Rede auf der Versammlung aber Beifall erhielt. Rodbertus hatte andere Sanierungsvorstellungen und wollte Prokon als Ganzes erhalten. Dagegen hält Penzlin den Verkauf von Firmenteilen (Ölmühle, Holzindustrie) für notwendig, um damit Forderungen abzulösen. Das Kerngeschäft mit Windkraftanlagen will Penzlin fortsetzen und 300 von ursprünglich 450 Arbeitsplätzen erhalten.
Zum Auftakt der Gläubigerversammlung wurde rund 15 000 Genussrechte-Inhabern der Windenergie-Firma ihr Stimmrecht versagt. Der Beschluss der Rechtspflegerin, die die Veranstaltung leitete, sorgte für Aufregung. Die Rechtspflegerin hielt Rodbertus laut Teilnehmern vor, die Vollmachten über einen Vertrauten eingesammelt zu haben. Für den Ex-Chef habe sich dadurch ein nicht zulässiger Interessenkonflikt als Geschäftsführungsorgan und Vertreter von Genussrechten ergeben.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und andere Anlegervertreter wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatten beim Amtsgericht Itzehoe Anträge gestellt, dass die umstrittenen Stimmrechte annulliert würden.
Anwälte des Rodbertus-Vertrauten bezeichneten die Entscheidung als »rechts- und verfassungswidrig«, die Versammlung sei eine Farce und hätte abgebrochen werden müssen.
Dagegen bezeichnete Penzlin die Stimmrechts-Annullierung als »mutige, couragierte Entscheidung«: »Das zeigt, dass man nicht um jeden Preis Vollmachten erwerben kann.« Im übrigen hätten die Annullierungen auf die Abstimmungsergebnisse ohnehin keine Auswirkungen gehabt. Deutsche Presse-Agentur (DPA)
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