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Umwelt: Großhandel darf unverkaufte Nahrungsmittel nicht wegwerfen - Bundesregierung geht anderen Weg Frankreich bekämpft Lebensmittel-Verschwendung

Paris < 1 Min.

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Mit dras­ti­schen Maß­nah­men geht Fran­k­reich ge­gen die Ver­schwen­dung von Le­bens­mit­teln vor: Der Großhan­del darf un­ver­kauf­te Nah­rungs­mit­tel nicht mehr weg­wer­fen, be­sch­loss das Par­la­ment in Pa­ris.

Insbesondere wird es den Händlern im Lebensmittelbereich verboten, ihre unverkaufte Ware für den Konsum ungeeignet zu machen. Ein Abgeordneter prangerte es als »skandalös« an, dass zum Beispiel Chlor über Mülleimer mit nutzbaren Lebensmitteln des Großhandels verteilt werde.
Das nun beschlossene Maßnahmenbündel sieht vor, dass die Händler jegliche Verschwendung vermeiden müssen: Unverkaufte Ware soll gespendet, als Tiernahrung genutzt oder als Kompost für die Landwirtschaft verwendet werden. Supermärkte mit einer Fläche von über 400 Quadratmetern werden verpflichtet, ein Abkommen mit einer karitativen Organisation für Lebensmittelspenden zu schließen. In der Schule soll Unterricht gegen die Verschwendung von Lebensmitteln in den Lehrplan aufgenommen werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt eine Verpflichtung des Einzelhandels in Deutschland ab, unverkaufte Lebensmittel zu spenden. Eine Sprecherin von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sagte unserer Zeitung, Frankreich sei hier kein Vorbild. Die Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums betonte, beim Vermeiden von Lebensmittelabfällen setze die Bundesregierung statt Verbote neben anderem Aufklärungsaktionen, Beratung sowie die Sensibilisierung der Verbraucher. AFP / has

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