Abonnements Abos
Mein Konto verwalten Meine Themen Meine Merkliste Mein Ort
Schriftgröße & Helligkeit
Abmelden
 
Aktuelle Themen: Cannabis-LegalisierungPodcast "Tatort Mainviereck"
E-Paper Apps Merkliste Meine Themen Kundenkarte Aktuelle Themen
Cannabis-Legalisierung Podcast "Tatort Mainviereck"
Navigation Startseite Region Überblick Stadt & Kreis Aschaffenburg Kreis Miltenberg Kreis Main-Spessart Kreis Main-Tauber Rhein-Main/Hessen Franken/Bayern Deutschland Welt Ressorts Überblick Blaulicht Blogs und Liveticker Politik Wirtschaft Vermischtes Kultur Wissenschaft Multimedia Mediathek Überblick Fotoserien Main-Echo.TV Podcasts Sport Überblick Main-Kick Handball Ausdauersport Ringen eSport Weitere Sportarten Freizeit Übersicht Veranstaltungen Vereinstermine Erlebnisse Kino Gastronomie Kultur Webcams Shopping Unterkünfte Museen Leserreisen Magazine Unser Echo Mami, Papi & ich Spessart Main-Azubiberater Märkte Anzeige aufgeben Übersicht Stellenmarkt Immobilienmarkt Traueranzeigen Leserreisen KleinanzeigenSonderthemenAschaffenburger AnzeigerRat und Hilfe Aktionen und Angebote Ticketshop GewinnspieleSchlauster AzubiMittagstischVorsorgeordnerMain-Echo AkademieMedienführerscheinFirmen Fußball-Cup Service Kunden- und Aboservice Newsletter Push-Nachrichten Dossiers Kontakt Hilfe Social Media
Facebook Instagram Telegram Twitter
Startseite Ressorts Wirtschaft
Justiz: Urteil des Oberlandesgerichts München - Dennoch ist fraglich, ob die Geschädigten je ihr Geld bekommen Ehemalige HRE-Aktionäre siegen in Musterprozess

München 2 Min.

Klare Worte: Vorsitzender Richter Guido Kotschy.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Facebook

WhatsApp

Twitter

LinkedIn

Xing

E-Mail

Link kopieren

Link erfolgreich kopiert!

Windows

Ehe­ma­li­ge Ak­tio­nä­re der Im­mo­bi­li­en­bank Hy­po Real Es­ta­te ha­ben in ih­rem jah­re­lan­gen Kampf um Scha­dens­er­satz ei­nen über­ra­schend kla­ren Er­folg er­run­gen.

In einem Musterprozess vor dem Oberlandesgericht München kamen die Richter nach zehn Monaten Verhandlungsdauer zu dem Schluss, dass die HRE ihre Lage im Krisenjahr 2007 falsch dargestellt und die Aktionäre zu spät auf ihre Probleme hingewiesen hatte. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy warf der HRE in der Begründung der Entscheidung am Montag unwahre Darstellungen und Bilanzmanipulationen vor.
Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 3. August 2007 und dem 15. Januar 2008 gekauft haben, haben mit der Musterentscheidung eine wichtige Grundlage für Schadenersatzforderungen. Den Bund als Eigentümer der HRE könnte das viel Geld kosten: Der Anwalt der Kläger, Andreas Tilp, rechnet mit einer Schadenersatzsumme von mehr als einer halben Milliarde Euro. Er sprach von einem »Sieg auf ganzer Linie«.
Die HRE will die Entscheidung allerdings nicht hinnehmen und vor dem Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde einlegen. »Wir halten die Entscheidung für falsch«, sagte ein HRE-Sprecher. Ob am Ende tatsächlich Geld fließt, ist daher offen. Da die Bank seit der Notverstaatlichung vor fünf Jahren dem Bund gehört, würde der Schadenersatz letztlich die Steuerzahler treffen. Anwalt Tilp forderte die HRE auf, den Streit endlich beizulegen, um nicht noch mehr Steuergelder für »Heerscharen von Anwälten« zu verschleudern.
Gefordert hatten die Kläger ursprünglich sogar mehr als eine Milliarde Euro Schadenersatz. Das Gericht grenzte die Ansprüche aber zeitlich bis Mitte Januar 2008 ein, da die Bank an dem Tag per Pflichtmitteilung über ihre Probleme informiert hatte. Daraufhin stürzte der Kurs der damals im Leitindex Dax notierten Aktie binnen Stunden um fast 40 Prozent ab. Etliche Aktionäre verloren ein Vermögen. Beim Landgericht München gingen zahllose Schadenersatzklagen von Aktionären ein. Um zentrale Fragen der Beweisaufnahme für alle Fälle zu klären, kam es zu dem Musterprozess. Der sogenannte Musterentscheid hat damit auch für viele andere Klagen Bedeutung.
Nach Auffassung der Richter wusste die HRE bereits im Spätsommer 2007 von ihren Belastungen aus der US-Krise. In einer Pressemitteilung im August 2007 habe die Bank der Öffentlichkeit dies aber verschwiegen. »Die Pressemitteilung war unwahr und unvollständig«, sagte Richter Kotschy. In der Veröffentlichung hatte die HRE erklärt, sie erwarte keine negativen Belastungen aus der US-Immobilien-Krise. Viele Anleger hielten die HRE dadurch nach Ansicht der Kläger für krisensicher und steckten ihr Geld in die Aktie.
Ex-Vorstände bald vor Gericht
Die Ex-Vorstände der HRE um Ex-Konzernchef Georg Funke müssen sich voraussichtlich im kommenden Jahr wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse auch in einem Strafprozess vor dem Landgericht München verantworten. Die Anklage gegen die acht Ex-Manager liegt bereits vor und wird derzeit vom Gericht geprüft. Deutsche Presse-Agentur (DPA)

Deutsche Presse-Agentur (DPA)   Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Alle Artikel des Autors Autor kontaktieren
Immer auf dem Laufenden bleiben

Fügen Sie Schlagworte hinzu, um unter »Meine Themen« Artikel zu den von Ihnen ausgewählten Themen und Orten zu erhalten.

Aktionäre

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Bundesgerichtshof

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Georg Funke

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Hypo Real Estate Holding

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Oberlandesgericht München

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Deutsche Presse-Agentur (DPA)

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Lädt

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Dieses Thema zu "Meine Themen" hinzufügen?

Hinzufügen "Meine Themen" verwalten

Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

"Meine Themen" verwalten

Sie verfolgen dieses Thema bereits.
Möchten Sie es entfernen?

Entfernen "Meine Themen" verwalten

Um "Meine Themen" nutzen zu können, müssten Sie bitte der Datenspeicherung zustimmen

Datenspeicherung zustimmen
»Meine Themen« verwalten
Kommentare (0)
Kommentar schreiben
Kommentare lesen Schreiben Sie jetzt den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
CO2-neutrale Webseite NAVIGATION Startseite Region Mediathek Ressorts Sport SERVICE Hilfe Newsletter Artikelarchiv Abo kündigen Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.

Abbrechen Seite neu laden