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Bundestag muss nicht vor Rüstungsexporten informiert werden

Karlsruhe (dpa) < 1 Min.

Kampfpanzer Leopard
Welche Rüstungsgüter Deutschland ins Ausland verkauft hat, erfährt die Öffentlichkeit erst nachträglich. Drei Grünen-Abgeordneten ist das zu spät. Sie haben geklagt. Jetzt entscheidet Karlsruhe.
Foto: Peter Steffen

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Die Bundesregierung darf Entscheidungen über Rüstungsexporte weiter geheim treffen und das Parlament erst nachträglich darüber informieren.

Erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens habe dieses Anspruch auf Information. Konkrete Anfragen muss die Bundesregierung dahingehend beantworten, ob eine Genehmigung erteilt wurde oder nicht. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer Klage. (Az.: BvE 5/11)

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