Abonnements Abos
Mein Konto verwalten Meine Themen Meine Merkliste Mein Ort
Schriftgröße & Helligkeit
Abmelden
 
Aktuelle Themen: Cannabis-LegalisierungPodcast "Tatort Mainviereck"
E-Paper Apps Merkliste Meine Themen Kundenkarte Aktuelle Themen
Cannabis-Legalisierung Podcast "Tatort Mainviereck"
Navigation Startseite Region Überblick Stadt & Kreis Aschaffenburg Kreis Miltenberg Kreis Main-Spessart Kreis Main-Tauber Rhein-Main/Hessen Franken/Bayern Deutschland Welt Ressorts Überblick Blaulicht Blogs und Liveticker Politik Wirtschaft Vermischtes Kultur Wissenschaft Multimedia Mediathek Überblick Fotoserien Main-Echo.TV Podcasts Sport Überblick Main-Kick Handball Ausdauersport Ringen eSport Weitere Sportarten Freizeit Übersicht Veranstaltungen Vereinstermine Erlebnisse Kino Gastronomie Kultur Webcams Shopping Unterkünfte Museen Leserreisen Magazine Unser Echo Mami, Papi & ich Spessart Main-Azubiberater Märkte Anzeige aufgeben Übersicht Stellenmarkt Immobilienmarkt Traueranzeigen Leserreisen KleinanzeigenSonderthemenAschaffenburger AnzeigerRat und Hilfe Aktionen und Angebote Ticketshop GewinnspieleSchlauster AzubiMittagstischVorsorgeordnerMain-Echo AkademieMedienführerscheinFirmen Fußball-Cup Service Kunden- und Aboservice Newsletter Push-Nachrichten Dossiers Kontakt Hilfe Social Media
Facebook Instagram Telegram Twitter
Startseite Ressorts Vermischtes
Zschäpe muss Anwälte gegen ihren Willen behalten

München (dpa) 1 Min.

NSU Prozess
Die Angeklagte Zschäpe (M) steht zwischen ihren Anwälten Sturm (l) und Heer (r).
Foto: Peter Kneffel

Facebook

WhatsApp

Twitter

LinkedIn

Xing

E-Mail

Link kopieren

Link erfolgreich kopiert!

Windows

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte gegen ihren Willen behalten.

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat den Wunsch der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin nach neuen Pflichtverteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab. Zschäpes Begründung für ihren spektakulären Schritt war demnach juristisch nicht ausreichend.

Zschäpe hatte vergangene Woche völlig überraschend erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen.

Götzl sagte als Grund für die Ablehnung von Zschäpes Antrag, dieser habe keine konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte dafür enthalten, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten so nachhaltig gestört sei, dass eine sachgerechte Ausübung des Mandats für ihn als Vorsitzenden erkennbar unmöglich wäre. Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht.

Die Atmosphäre zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern wirkte angespannt - schon als die Hauptangeklagte den Gerichtssaal betrat. Anders als sonst unterblieben etwa Plaudereien vor Beginn.

Als Zeugen für den Dienstagnachmittag waren zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen, die das Trio einst zufällig beim Urlaub an der Ostsee getroffen hatten. Um das Feuer, mit dem Zschäpe die letzte Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau zerstört hatte, wird es erst zu einem späteren Termin gehen. Dieses Thema war ursprünglich für den Vormittag geplant gewesen - den Vormittagstermin sagte das Gericht aber ab.

Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden und den Sprengstoffanschlägen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» vor. Sie soll beim Zerstören der Zwickauer Wohnung zudem den Tod ihrer alten Nachbarin billigend in Kauf genommen haben.

Immer auf dem Laufenden bleiben

Fügen Sie Schlagworte hinzu, um unter »Meine Themen« Artikel zu den von Ihnen ausgewählten Themen und Orten zu erhalten.

Beate Zschäpe

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Bundesanwaltschaft

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Hauptangeklagte

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
NSU-Prozess

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Nationalsozialistischer Untergrund

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Terrorismus

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Lädt

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Dieses Thema zu "Meine Themen" hinzufügen?

Hinzufügen "Meine Themen" verwalten

Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

"Meine Themen" verwalten

Sie verfolgen dieses Thema bereits.
Möchten Sie es entfernen?

Entfernen "Meine Themen" verwalten

Um "Meine Themen" nutzen zu können, müssten Sie bitte der Datenspeicherung zustimmen

Datenspeicherung zustimmen
»Meine Themen« verwalten
Kommentare (0)
Kommentar schreiben
Kommentare lesen Schreiben Sie jetzt den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
CO2-neutrale Webseite NAVIGATION Startseite Region Mediathek Ressorts Sport SERVICE Hilfe Newsletter Artikelarchiv Abo kündigen Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.

Abbrechen Seite neu laden