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Yigg
09.11.2012 15:51 Uhr 8 Kommentare

Makler-Angaben über Wohnungsgröße müssen nicht stimmen

Frankfurt/Main (dpa) Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung sind grundsätzlich nicht bindend. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Maklerunternehmen
Angebotstafel eines Maklerunternehmens in Hamburg. Foto: Christian Charisius/Archiv

Die Richter erklärten damit die Mietminderung eines Wohnungsmieters für rechtswidrig und gaben der Zahlungsklage des Hauseigentümers statt.

In einer Internet-Annonce des Maklers hatte gestanden, dass die betroffene Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern hat und 920 Euro Miete im Monat kosten soll. Nach dem Einzug stellten die Mieter jedoch fest, dass die Wohnung tatsächlich nur 62 Quadratmeter umfasst. Sie kürzten die Zahlungen entsprechend.

Der Wohnungseigentümer berief sich vor Gericht jedoch mit Erfolg auf den Mietvertrag, in dem keine konkrete Größe der Wohnung vereinbart worden war. Das Gericht stellte dazu fest: «Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einer Annonce genügt nicht, wenn im Mietvertrag kein Hinweis auf die Wohnungsgröße enthalten ist.» Die Mieter müssen die einbehaltene Miete nun nachzahlen.


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lupo
Wieder ein "tolles" Urteil!
Für welche Tätigkeit wird eigentlich ein Makler entlohnt?
Er darf scheinbar alles, außer die eigentliche Arbeit machen!
geschrieben: 09.11.2012 16:03
rizzo69
nun
da verwandeln sich doch alle Vorurteile wieder mal zu Urteile,wenn es um die Makler geht.
Ich als Laie und nicht Makler traue mir durchaus zu, einer Wohnung anzusehen ob sie 74 oder 62qm hat. Im Zweifelsfall eben kurz nachmessen. Wenn ein Makler das nicht einschätzen kann....tja, dann hätte er einen anderen Beruf aufgreifen sollen . Aber warum auch, wenn es die Gerichte doch unterstützen............
geschrieben: 09.11.2012 22:10
vsnase
Aufgabenteilung und Eigenverantwortung
Aufgabe des Maklers ist es Mieter und Vermieterzusammen zu bringen. Für Verträge ist der nicht zuständig (darf er meines Wissens nach auch gar nicht).

Und wer eine Wohnung mietet, besichtig doch vorher, oder? Da kann man auch schon selbst vor Ort prüfen ob die Angaben stimmen könnten.

Und dann mietet man eine Wohnung doch weil Aufteilung, Zimmergröße (optische), Lage passen und der Mietpreis für das Gesehene angemessen scheint, aber doch nicht weil die Wohnung 70 qm hat.
geschrieben: 10.11.2012 08:44
tja
wär ja auch das erste mal in diesem Land, dass jemand zu seinem Wort stehen müste!!! Gute nacht Deutschland...
Ich will mal sehen ob ein Interessent eine Wohnung bekommt, wenn er das Maßband auspackt...
Und diesma ohne Beleidigungen
geschrieben: 11.11.2012 20:11
unbekannt
Ich hab mich schon immer gefragt ...
... wofür Makler überhaupt Geld bekommen. Vermittler zwischen Vermieter und zukünftigen Mieter? Pustekuchen - dafür brauchts keinen Makler! Erstellen von Bildern und Beschreibungen? Unnötig! Besichtigung von Objekten? Unnötig, jeder Mensch mit Sehfähigkeit kann sich selbst ein Bild vom Objekt machen und kann dann gleich selbst Kontakt zum Vermieter suchen. Verträge erstellen? Können viele Makler eh nicht, die nutzen meistens eh nur allgemeine Vordrucke, die zum Teil noch nicht mal passen. Und dafür mehrere tausend Euro Provision (kommt natürlich drauf an) - wofür? Und dann sollen Makler nicht haften, wenn sie ihren Job nicht korrekt machen? Einfach unglaublich ...
geschrieben: 12.11.2012 09:35
vsnase
Provision
Wenn man eh alles allein kann, steht es jedem doch frei ohne Makler zu versuchen die passende Wohnung zu bekommen.

Aber wenn man eine Vermittlungsleistung grundsätzlich ablehnt, kann man auch glich auf ähnliche Leistungen verzichten, wie z. B. ebay, Reisebüro, Staubsaugervertreter, ...
geschrieben: 12.11.2012 12:14
unbekannt
@vsnase
Es geht nicht um das "allein können". Klar kann ich das allein. Leider gehen die meisten Vermieter aber über Makler. Der Wohnungsmarkt würde aber auch ohne die bestens funktionieren - es braucht keine Vermittlungsleistung, es reicht auch eine ganze normale Vermietungsanzeige in den örtlichen Medien. Einen Dritten, der mit ein bisschen Herumtippen, Fotografieren und Blablabla ordentlichen Reibach macht, braucht es nicht.

Aber eigentlich ist das ja eh alles OffTopic. Fakt ist, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass jemand seinen Beruf falsch ausübt, andere ggf. schädigt und trotzdem nicht haften muss. Und das entscheidet auch noch ein deutsches Gericht. Hoffentlich gehts in die nächste Instanz ...
geschrieben: 12.11.2012 12:53
vsnase
@Joe17
Hast Du schon mal ein Expose gelesen? Da steht eigentlich fast immer drin, dass die Angaben vom Eigentümer/Vermieter stammen und für diese Angaben keine Haftung übernommen wird.

Das Vermieter die Vermittlung einem Makler übergeben ist doch ok. Freie Entscheidung. Und von Seiten des Vermieters ist das doch auch nachvollziehbar. Oder will man sich als Vermieter mit 10 potentiellen Mietern auseinandersetzen und verhandeln oder lieber nur mit einem?

Desweiteren kann auch jeder Wohnungsuchende eine Anzeige aufgeben, aber das tun die wenigsten.
geschrieben: 12.11.2012 14:30
 
 
 
 
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