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Gericht: Mutter laut Urteil für den Tod der dreijährigen Yagmur verantwortlich - Vater trägt Mitschuld Tochter zu Tode gequält: Lebenslange Haft

Hamburg 1 Min.

Vor dem Urteil: Yagmurs Eltern (links und rechts außen) mit ihren Anwälten.
Foto: AFP

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Sie quäl­te ih­re klei­ne Toch­ter im­mer wie­der, bis die drei­jäh­ri­ge Yag­mur qual­voll starb. Nun ver­ur­teil­te das Land­ge­richt Ham­burg die Mut­ter we­gen Mor­des zu ei­ner le­bens­lan­gen Haft­stra­fe. Den Va­ter sprach das Ge­richt am Di­ens­tag we­gen Kör­per­ver­let­zung mit To­des­fol­ge durch Un­ter­las­sen schul­dig. Er soll für vier Jah­re und sechs Mo­na­te ins Ge­fäng­nis.

Die dreijährige Yagmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Hamburger Wohnung ihrer Eltern an den Folgen schwerer Misshandlungen gestorben.
Die 27-jährige Mutter kann allerdings auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren hoffen. Denn das Landgericht stellte entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft keine besondere Schwere der Schuld fest.
Dieses Verfahren sei für das Gericht besonders belastend gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter. »Dies vor allem angesichts des Ausmaßes, in dem Yagmur gelitten hat.« Bei der Obduktion waren 83 Verletzungen, Hämatome und Quetschungen sowie ein schlecht verheilter Bruch an einem Unterarm festgestellt worden. Das habe sogar der erfahrene Rechtsmediziner Klaus Püschel als »ungewöhnlich und extrem« beschrieben.
Blutergüsse überschminkt
Die Mutter habe sich durch Yagmur in ihrer Freiheit eingeschränkt gefühlt, sagte der Richter. Und sie sei wütend auf ihren Mann gewesen. Immer häufiger habe sie das Mädchen geschlagen und die Blutergüsse überschminkt, um die Misshandlungen zu verdecken. Sogar Yagmurs Leiche schminkte sie, bevor der Notarzt kam. Die Angeklagte habe »im Rechtssinne grausam getötet«, so Bülter.
Der 26 Jahre alte Vater hätte zahlreiche Möglichkeiten nicht genutzt, seine Tochter zu schützen, kritisierte der Richter. »Sie haben das Prinzip Hoffnung regieren lassen, wo entschlossenes Handeln notwendig gewesen wäre.« Bülter ging auch auf einen Bericht der Jugendhilfe ein, in dem zahlreiche Fehlentscheidungen und Nachlässigkeiten der Behörden aufgelistet sind. Die Summe hätte dazu geführt, dass die kleine Yagmur nur drei Jahre und zwei Monate alt geworden sei. Das sei beschämend.
Bereits im Januar 2013 war Yagmur wegen einer lebensgefährlichen Schädelverletzung im Krankenhaus gewesen. Ein Rechtsmediziner erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung. Die Pflegemutter, bei der Yagmur vorübergehend lebte, wollte aber damals nicht ausschließen, die Verletzung beim Toben selbst verursacht zu haben. Darum kam Yagmur gut vier Monate vor ihrem Tod wieder zu ihren leiblichen Eltern.
Die Kleine wurde seit ihrer Geburt von Jugendämtern betreut. Ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft will seinen Abschlussbericht dazu am 18. Dezember vorlegen. Deutsche Presse-Agentur (DPA)

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