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Er habe seine Frau getötet, könne sich an die Tat selbst aber nicht erinnern.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags unter erheblich verminderter Schuldfähigkeit gefordert. »Man kann Zweifel an den Angaben des Angeklagten haben, aber wir haben zum Tathergang nur seine Aussage«, erklärte der Staatsanwalt. »Es haben sich keinerlei Anhaltspunkte für einen Vorsatz ergeben.«
Dass der Mann Zeugen gegenüber Monate vor der Tat gedroht hatte, seine Frau umzubringen, könne die Ehe nicht gerettet werden, hat der psychiatrische Gutachter als »nicht ernstzunehmend« bezeichnet. Bereits im Mai 2013 hatte der Mann seine Frau tätlich angegriffen und verletzt. Psychisch krank sei er aber nicht, sagte der Gutachter. Deutsche Presse-Agentur (DPA)
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