Abonnements Abos
Mein Konto verwalten Meine Themen Meine Merkliste Mein Ort
Schriftgröße & Helligkeit
Abmelden
 
Aktuelle Themen: Cannabis-LegalisierungPodcast "Tatort Mainviereck"
E-Paper Apps Merkliste Meine Themen Kundenkarte Aktuelle Themen
Cannabis-Legalisierung Podcast "Tatort Mainviereck"
Navigation Startseite Region Überblick Stadt & Kreis Aschaffenburg Kreis Miltenberg Kreis Main-Spessart Kreis Main-Tauber Rhein-Main/Hessen Franken/Bayern Deutschland Welt Ressorts Überblick Blaulicht Blogs und Liveticker Politik Wirtschaft Vermischtes Kultur Wissenschaft Multimedia Mediathek Überblick Fotoserien Main-Echo.TV Podcasts Sport Überblick Main-Kick Handball Ausdauersport Ringen eSport Weitere Sportarten Freizeit Übersicht Veranstaltungen Vereinstermine Erlebnisse Kino Gastronomie Kultur Webcams Shopping Unterkünfte Museen Leserreisen Magazine Unser Echo Mami, Papi & ich Spessart Main-Azubiberater Märkte Anzeige aufgeben Übersicht Stellenmarkt Immobilienmarkt Traueranzeigen Leserreisen KleinanzeigenSonderthemenAschaffenburger AnzeigerRat und Hilfe Aktionen und Angebote Ticketshop GewinnspieleSchlauster AzubiMittagstischVorsorgeordnerMain-Echo AkademieMedienführerscheinFirmen Fußball-Cup Service Kunden- und Aboservice Newsletter Push-Nachrichten Dossiers Kontakt Hilfe Social Media
Facebook Instagram Telegram Twitter
Startseite Ressorts Vermischtes
Justiz: Immer wieder Streit - Wohl kein Vorsatz Ehefrau mit Messer getötet: Mann zu acht Jahren verurteilt

Marburg < 1 Min.

Facebook

WhatsApp

Twitter

LinkedIn

Xing

E-Mail

Link kopieren

Link erfolgreich kopiert!

Windows

Weil er sei­ne Frau mit 23 Mes­ser­sti­chen ge­tö­tet hat, muss ein Mann aus dem mit­tel­hes­si­schen Brei­den­bach acht Jah­re in Haft. Das Mar­bur­ger Land­ge­richt ver­ur­teil­te den Stu­den­ten am Frei­tag we­gen Tot­schlags im Af­fekt. Der 31-Jäh­ri­ge hat­te ge­stan­den. In der Ehe ha­be es viel St­reit ge­ge­ben. Auch un­mit­tel­bar vor der Tat im Fe­bruar ha­be sei­ne 27 Jah­re al­te Frau ihn be­schimpft und mit ei­nem Ge­gen­stand be­wor­fen.

Er habe seine Frau getötet, könne sich an die Tat selbst aber nicht erinnern.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags unter erheblich verminderter Schuldfähigkeit gefordert. »Man kann Zweifel an den Angaben des Angeklagten haben, aber wir haben zum Tathergang nur seine Aussage«, erklärte der Staatsanwalt. »Es haben sich keinerlei Anhaltspunkte für einen Vorsatz ergeben.«
Dass der Mann Zeugen gegenüber Monate vor der Tat gedroht hatte, seine Frau umzubringen, könne die Ehe nicht gerettet werden, hat der psychiatrische Gutachter als »nicht ernstzunehmend« bezeichnet. Bereits im Mai 2013 hatte der Mann seine Frau tätlich angegriffen und verletzt. Psychisch krank sei er aber nicht, sagte der Gutachter. Deutsche Presse-Agentur (DPA)

Deutsche Presse-Agentur (DPA)   Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Alle Artikel des Autors Autor kontaktieren
Immer auf dem Laufenden bleiben

Fügen Sie Schlagworte hinzu, um unter »Meine Themen« Artikel zu den von Ihnen ausgewählten Themen und Orten zu erhalten.

Haftstrafen

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Staatsanwaltschaft

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Totschlag

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Deutsche Presse-Agentur (DPA)

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Lädt

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Dieses Thema zu "Meine Themen" hinzufügen?

Hinzufügen "Meine Themen" verwalten

Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

"Meine Themen" verwalten

Sie verfolgen dieses Thema bereits.
Möchten Sie es entfernen?

Entfernen "Meine Themen" verwalten

Um "Meine Themen" nutzen zu können, müssten Sie bitte der Datenspeicherung zustimmen

Datenspeicherung zustimmen
»Meine Themen« verwalten
Kommentare (0)
Kommentar schreiben
Kommentare lesen Schreiben Sie jetzt den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
CO2-neutrale Webseite NAVIGATION Startseite Region Mediathek Ressorts Sport SERVICE Hilfe Newsletter Artikelarchiv Abo kündigen Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.

Abbrechen Seite neu laden