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17.11.2009 00:00 Uhr 0 Kommentare

Verwirrende Rauchzeichen im Freistaat

Chronik: Vom strengen Entwurf zu vielen Ausnahmen - Rückblick auf den Nichtraucherschutz in Bayern

Chronik  August 2006: Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) kündigt ein Rauchverbot für die Gastronomie an.
März 2007: Das bayerische Kabinett verabschiedet den Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz. Ausnahmen sollen möglich sein, in Nebenräumen von Gaststätten sowie Bier- und Festzelten. In der Landtags-CSU ist etwa ein Drittel der Fraktion gegen das Rauchverbot.

Genuss auf der Wiesn im Bierzelt – in Zukunft wieder ohne blauen Dunst? In Bayern darf in Festzelten geraucht werden. Das Volksbegehren »Nichtraucherschutz« will das ändern. Foto: dpa
Oktober 2007: Die CSU kippt die geplanten Ausnahmeregelungen für Bierzelte und Raucherzimmer. Der Sturz Edmund Stoibers und der damit einhergehende Wechsel an der Spitze der Landtags-CSU hatte zu einem erneuten Aufflammen des Streits geführt. Mehrere Dutzend CSU-Abgeordnete fordern eine Aufweichung des Verbots. Daraufhin beschließt die Mehrheit unter dem neuen Fraktionschef Georg Schmid, überhaupt keine Ausnahmen zuzulassen. »Nur so können ein effektiver Nichtraucherschutz erreicht und Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleiner Gaststätten vermieden werden«, betont Georg Schmidt.

Dezember 2007: Der bayerische Landtag beschließt mit 84 Prozent ein Nichtraucherschutzgesetz. 14 CSU-Abgeordnete lehnen das Gesetz ab. Laut den Initiatoren des Volksbegehrens ist es »das beste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands«.

Januar 2008: Das Rauchverbot wird eingeführt. Erlaubt ist das Rauchen nur an der frischen Luft. Tausende Wirte unterlaufen das Verbot und erklären ihre Kneipen zu Raucherclubs. Der »Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur« läuft Sturm gegen die CSU.

März 2008: Nach Verlusten bei den Kommunalwahlen schwenkt die CSU-Spitze um. Die Landtags-CSU beschließt eine erste Lockerung des Rauchverbots und nimmt Bier- und Festzelte für ein Jahr aus.

Juni 2008: Das Bundesverfassungsgericht hält völlig rauchfreie Gaststätten für verfassungskonform. Es kippt jedoch Rauchverbote in den meisten Bundesländern wegen Ungleichbehandlung der Gaststätten. Das bayerische Gesetz gilt als »vorbildhaft und verfassungsgemäß«.

Oktober 2008: Wenige Tage nach dem CSU-Fiasko bei der Landtagswahl, kündigt der designierte Ministerpräsident Horst Seehofer eine Lockerung an.

Januar 2009: Die CSU/FDP-Regierung beschließt den neuen Gesetzentwurf und kehrt damit weitgehend zur ursprünglichen Stoiber-Regelung zurück. In Bier- und Weinzelten, in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken sowie in Einraumkneipen mit bis zu 75 Quadratmetern Fläche soll künftig wieder geraucht werden dürfen.

April 2009: Die ÖDP startet das Volksbegehren »Für echten Nichtraucherschutz!«, um das ursprüngliche Gesetz zu erhalten.

Mai 2009: De ÖDP hat in Rekordzeit die notwendigen 25 000 Unterschriften für ihr Volksbegehren beisammen - in den folgenden Wochen kommen weitere 25 000 Unterschriften hinzu.

6. Juli 2009: Der Landesgesundheitsrat Bayern - unter Vorsitz des CSU-Abgeordneten Thomas Zimmermann - warnt die Regierungsparteien CSU und FDP vor einer Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie.

15. Juli 2009: Der Landtag beschließt mit der Mehrheit von CSU und FDP die Lockerung des Rauchverbots.

19. November 2009: Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren startet. Bis Mittwoch, 2. Dezember, können sich die Stimmberechtigten in den Rathäusern für das Begehren eintragen.
dpa/fee

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