Dezember 2007: Der bayerische Landtag beschließt mit 84 Prozent ein Nichtraucherschutzgesetz. 14 CSU-Abgeordnete lehnen das Gesetz ab. Laut den Initiatoren des Volksbegehrens ist es »das beste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands«.
Januar 2008: Das Rauchverbot wird eingeführt. Erlaubt ist das Rauchen nur an der frischen Luft. Tausende Wirte unterlaufen das Verbot und erklären ihre Kneipen zu Raucherclubs. Der »Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur« läuft Sturm gegen die CSU.
März 2008: Nach Verlusten bei den Kommunalwahlen schwenkt die CSU-Spitze um. Die Landtags-CSU beschließt eine erste Lockerung des Rauchverbots und nimmt Bier- und Festzelte für ein Jahr aus.
Juni 2008: Das Bundesverfassungsgericht hält völlig rauchfreie Gaststätten für verfassungskonform. Es kippt jedoch Rauchverbote in den meisten Bundesländern wegen Ungleichbehandlung der Gaststätten. Das bayerische Gesetz gilt als »vorbildhaft und verfassungsgemäß«.
Oktober 2008: Wenige Tage nach dem CSU-Fiasko bei der Landtagswahl, kündigt der designierte Ministerpräsident Horst Seehofer eine Lockerung an.
Januar 2009: Die CSU/FDP-Regierung beschließt den neuen Gesetzentwurf und kehrt damit weitgehend zur ursprünglichen Stoiber-Regelung zurück. In Bier- und Weinzelten, in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken sowie in Einraumkneipen mit bis zu 75 Quadratmetern Fläche soll künftig wieder geraucht werden dürfen.
April 2009: Die ÖDP startet das Volksbegehren »Für echten Nichtraucherschutz!«, um das ursprüngliche Gesetz zu erhalten.
Mai 2009: De ÖDP hat in Rekordzeit die notwendigen 25 000 Unterschriften für ihr Volksbegehren beisammen - in den folgenden Wochen kommen weitere 25 000 Unterschriften hinzu.
6. Juli 2009: Der Landesgesundheitsrat Bayern - unter Vorsitz des CSU-Abgeordneten Thomas Zimmermann - warnt die Regierungsparteien CSU und FDP vor einer Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie.
15. Juli 2009: Der Landtag beschließt mit der Mehrheit von CSU und FDP die Lockerung des Rauchverbots.
19. November 2009: Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren startet. Bis Mittwoch, 2. Dezember, können sich die Stimmberechtigten in den Rathäusern für das Begehren eintragen.
dpa/fee


































