Frankfurt Nach dem brutalen Tod eines Obdachlosen in Frankfurt ist der 22 Jahre alte Täter zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt ging in seinem Urteil am Mittwoch von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Ein Tötungsvorsatz habe bei dem angeklagten Türken, der zur Tatzeit stark betrunken war, wegen des Alkohols und »erheblicher Unreife« nicht festgestellt werden können. Die Schwurgerichtskammer ordnete die Unterbringung des Mannes in einer Alkoholentzugsanstalt an.
Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen des Gerichts den 51 Jahre alten Obdachlosen in einer Oktobernacht 2008 in der Nähe einer Gartenanlage auf der Straße getroffen und war mit ihm aus unbekannten Gründen in Streit geraten. Während der Auseinandersetzung habe der 22-Jährige etwa eine halbe Stunde auf sein wehrloses Opfer eingeschlagen und es gezwungen, sich auszuziehen. »Es machte ihm offenbar Spaß, den Obdachlosen zu schikanieren und zu demütigen«, fasste Vorsitzender Richter Hans Bachl die Motivation des Angeklagten zusammen. Spaziergänger entdeckten am nächsten Morgen den von Blut überströmte nackten Toten.
Strafverschärfend wertete das Gericht die Brutalität, mit der der Angeklagte gegen sein Opfer vorgegangen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags auf neun Jahre Haft plädiert, weil der Angeklagte sein Opfer hilflos zurückgelassen habe. Es sei nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte mit dem Tod des Mannes gerechnet habe, als er ihn liegen ließ, argumentierte dagegen der Vorsitzende Richter.
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