Erst begrapscht, dann gekündigt: Nun hat die 27 Jahre alte Taxifahrerin aus Deggendorf vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Sie soll eine Abfindung in Höhe von fünf Monatsgehältern erhalten. Bei einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Deggendorf sei nun ein Vergleich geschlossen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Er bestätigte entsprechende Medienberichte. Rechtswirksam ist der Vergleich noch nicht – das Taxiunternehmen kann bis zum 12. März Widerspruch einlegen.
Die Vorgeschichte: Die 27-Jährige wurde von einem Fahrgast am Oberschenkel und Richtung Brust begrapscht und übel beschimpft. Die Taxifahrerin fuhr den Mann nach Hause und erstattete Anzeige. Als wenig später der selbe Mann vor ihrem Taxi stand, ließ sie ihn nicht einsteigen und rief einen Kollegen. Es folgte die prompte Kündigung, weil: "Sie ist für den Beruf nicht geeignet", erklärte die Taxi-Unternehmerin gegenüber der "Passauer Neue Presse" (PNP). Weiter sagte die Chefin, sie wolle ihre Mitarbeiterin mit diesem Schritt vor solchen Übergriffen schützen.
Als Schutz sieht die junge Frau diesen Schritt ganz und gar nicht. Der 27-Jährigen tue der Rausschmiss weh, so PNP: "Mir hat das Fahren Spaß gemacht." Spaß allein schient nicht gereicht zu haben. "Man muss halt hart sein", findet die Chefin laut PNP. Sie selbst fahre bereits seit 27 Jahren Taxi und "besoffene Kunden gehören leider dazu". Einen zudringlichen Fahrgast müsse man eben aushalten können, soll sie gesagt haben.
mai/dpa
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