Dienstag, 21.05.2013
 
Login | Neu hier?
 
 
  
 
hinzufügen Merkliste (0 Objekte)
 
Punkte
Text vergrößern
Text verkleinern
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
Artikel kommentieren
+
Bookmark
Del.icio.us
Digg
Facebook
Google Bookmarks
Mister Wong
Webnews
Yigg
06.03.2013 14:55 Uhr 2 Kommentare

Beamter bei Heirat todkrank – kein Unterhalt für die Witwe

Über 20 Jahre ein Paar Unter Tränen hat die Witwe eines pensionierten Beamten vor dem Verwaltungsgericht München ihre Klage auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags zurückgezogen. Sie bekommt kein Geld vom Staat, denn bei dem Beamten war neun Tage vor der Eheschließung im Sommer 2011 Nierenkrebs diagnostiziert worden. Der Vorsitzende Richter führte der 45-Jährigen am Mittwoch die Aussichtslosigkeit ihres Rechtsstreits vor Augen.
Der damalige Oberamtsrat am Oberlandesgericht München hatte der Polin 1989 bei der Arbeitssuche geholfen. Aus dem verheirateten Beamten und der 35 Jahre jüngeren Frau wurde ein Paar, das auch nach dem Tod von dessen Ehefrau »aus Pietät« zunächst nicht zum Standesamt ging. Dazu entschlossen sich die beiden erst nach der Krebsdiagnose 2011. Acht Monate später war der Patient tot. Seine Witwe kämpfte um einen Unterhaltsbeitrag von 761 Euro abzüglich 412 Euro eigenes Einkommen.Bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr gilt nach dem Beamtenrecht die Vermutung einer »Versorgungsehe«, die hätte widerlegt werden müssen. Dies verhinderte die Kenntnis der Krebserkrankung. »Der Arzt hat nicht von einer konkreten Lebensgefahr gesprochen«, so der Anwalt der Frau. »Mein Mann hat 20 Jahre davon geträumt, mich zu heiraten«, versicherte die Klägerin. »Es hat keinen Sinn, Ihnen Hoffnung zu machen,« bedauerte der Vorsitzende, »die Rechtsprechung ist eindeutig«. dpa

Diesen Artikel auf Ihrer Website einbinden

Das Einbinden eines Artikels erfolgt über eine Verlinkung aus Ihrer Website heraus hin zum Main-Netz. Unser spezielles Modul generiert dabei automatisch einen HTML-Quellcode, dessen optische Darstellung Sie individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Diesen Quellcode können Sie einfach markieren und in Ihre Website kopieren.
Diesen Artikel einbinden

Mehr zu diesem Artikel
Kommentare
Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet
und Ihre E-Mail Adresse bestätigt sein!

Benutzername  
Passwort  
     
facti
(Nicht) Im Namen des Volkes
Wann wurde das Aufgebot bestellt?

Dieser Staat ist mittlerweile nicht mehr nur zum kotzen sondern, pardon, zum drauf scheißen.
geschrieben: 06.03.2013 17:26
@facti
Stimmt! Ich kenne "Versorgungsehen", die schon 50 Jahre lang dauern. Oder als was ist es zu betrachten, dass zu meinen Großeltern` Zeiten die Frauen ihren Arbeitsplatz aufgeben mussten, weil der Ehemann "versorgt" werden musste?

Das Urteil ist lächerlich!
geschrieben: 06.03.2013 18:12
 
 
 
 
 
Ihr Standort: Aschaffenburg
 

Unsere Tipps für Sie
Biergärten in der Region
Sie suchen Möglichkeiten, wo Sie gesellige, angenehme Stunden unter freiem Himmel verbringen können? Unser kleiner Biergarten-Guide hilft Ihnen dabei.
Spessartsommer
spessart sommer 2013 logo
Holen Sie sich Appetit auf einen bunten Veranstaltungsmix!

da-20130518-reichert
 
WEBTIPPS
Halten Sie sich mit aktuellen Nachrichten im Internet auf dem Laufenden.

 


tk-20130518-vogl
 


SUCHE IM RESSORT

BÖRSE AKTUELL
DAX
DAX 8.444,00 -0,14%
TecDAX 969,75 -0,16%
EUR/USD 1,2887 +0,02%

Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation


REGIONALE UNTERNEHMEN
BIEN-ZENKER AG 11,05 -6,95%
CURASAN AG 2,62 -2,42%
GERRESHEIMER 46,95 -0,18%
KÖNIG & BAUER 15,87 +3,05%
LINDE 151,10 -0,46%
LOGWIN AG 1,04 +1,17%
RHÖN-KLINIKUM 16,86 +1,60%
SAF HOLLAND... 7,44 -0,79%
SINGULUS 1,36 -1,31%

TELEFON- UND BRANCHENBUCH
Was suchen Sie?


Wo suchen Sie?