Zugleich sah das Gericht von einer Einweisung des rückfälligen Täters in die Psychiatrie ab, nachdem ein Gutachter den 34-Jährigen als schuldfähig eingestuft hatte. Der Angeklagte habe genau gewusst, was er tat, als er nach seiner Haftentlassung im Juli 2010 erneut den Kontakt zu Buben gesucht habe, hatte der Gutachter erklärt.
Der Angeklagte gab in dem zweitägigen Prozess nach anfänglichem Leugnen zu, in zehn Fällen Kinder sexuell missbraucht zu haben; fünf Fälle davon stuften Staatsanwaltschaft und Jugendschutzkammer als schwer ein. So habe der Angeklagte einen 13-Jährigen beim Chatten mit obszönen Sprüchen zu einem sexuellem Kontakt zu animieren versucht; bei einem Treffen habe der frühere Platzwart dem Buben in den Schritt gegriffen.
Den Kontakt zu den 11- bis 14-Jährigen hatte er nach Erkenntnissen der Ermittler auf dem Fußballplatz oder Nürnberger Schwimmbädern gesucht. Einige hatte er mit seinem Auto nach Hause gefahren. Bei diesen Gelegenheiten hatte er mehrfach den Oberkörper der Buben mit seinen Händen berührt, wogegen sich diese teils mit Bissen in seinen Arm gewehrt hatten. Einen Buben hatte er auch mit schlüpfrigen Bemerkungen konfrontiert.
Klaus Tscharnke, dpa
Diesen Artikel auf Ihrer Website einbinden
Das Einbinden eines Artikels erfolgt über eine Verlinkung aus Ihrer Website heraus hin zum Main-Netz. Unser spezielles Modul generiert dabei automatisch einen HTML-Quellcode, dessen optische Darstellung Sie individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Diesen Quellcode können Sie einfach markieren und in Ihre Website kopieren.Diesen Artikel einbinden





























mehr...



Deutsche Bank / Realtime Indikation








