
Das aus altem Adel stammende wohlhabende Paar hatte ein freundschaftliches Verhältnis zu der Nachbarin, der es einen Wohnungsschlüssel anvertraute. Während eines Urlaubs der Eheleute im Februar 2012 stahl die 29-Jährige die Bankkarte der Frau, die gerade per Post gekommen war. Die Geheimzahl dazu fand die Angeklagte in einem Schreibtisch. Der Frau ging es finanziell nicht so gut, sie verdiente nach ihren Worten durch die Betreuung von Kindern 600 bis 800 Euro. Von dem abgehobenen Geld kaufte sie unter anderem Designerschuhe und eine teure Handtasche.
An einem Bankautomat ist die 29-Jährige von der Überwachungskamera aufgenommen worden. »Sie mussten damit rechnen, dass ihre Nachbarn Sie auf dem Bild erkennen«, sagte der Kammervorsitzende. Die Annahme liege nahe, dass die Angeklagte die Identifizierung durch den Anschlag habe verhindern wollen. Die 29-Jährige hat Überdosen eines schweren Betäubungsmittels in den Joghurt getan, den das Paar üblicherweise frühstückte. Die Eheleute aßen davon und gerieten noch auf der Fahrt zu einer Gymnastikstunde in einen schläfrigen Zustand. Ein Kursteilnehmer brachte die beiden ins Krankenhaus.
Die Angeklagte blieb dabei, sie habe die Nachbarn lediglich »längere Zeit nicht sehen wollen«. Im Polizeiverhör hatte sie eingeräumt, sie sei nicht sicher gewesen, dass die beiden nicht womöglich sterben könnten. Der Prozess wird fortgesetzt. dpa
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