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07.02.2012 00:00 Uhr 0 Kommentare

Regeln für Straßenfastnacht in Freudenberg

Endspurt der Narren: Einschränkungen bei Alkohol für Jugendliche - Anmeldung für Rosenmontagszug erwünscht

Freudenberg Die Freudenberger Straßenfastnacht wirft ihre Schatten voraus. Am Rosenmontag, 20. Februar, wird die Altstadt wieder zur Bühne für närrisches Treiben.
Den Start markiert traditionell der Einzug der Narren in die Altstadt. Der Zug startet um 13.30 Uhr am Gasthaus »Rose« und wird in Richtung Miltenberg mit Wagen, Gruppen und Musik einmarschieren. Damit ein unbeschwertes Feiern möglich ist, werden die Hauptstraße in diesem Bereich und die Brücke nach Kirschfurt von 9 bis 19 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Für Zugteilnehmer, die sich rechtzeitig und schriftlich beim Bürgermeisteramt anmelden, ist der Eintritt frei. Die Anmeldung kann per Telefax, 0 93 75/92 00-50, oder per E-Mail unter info@freudenberg-main.de erfolgen. Bei der Anmeldung sollten die Personenzahl, deren Alter, ein Verantwortlicher mit Namen und Mobiltelefonnummer sowie das Kraftfahrzeug mit Kennzeichen angegeben werden.
Die Veranstalter würden sich freuen, wenn sich zahlreiche Jugendliche, besonders Fußgruppen, am Umzug beteiligten. Wie im letzten Jahr beträgt der Eintritt für Personen über 14 Jahren zwei Euro.
Die Stadt Freudenberg als Ortspolizeibehörde hat mit Zustimmung des Gemeinderates eine Polizeiverordnung für die Straßenfastnacht erlassen. Beim Einlass werden von der beauftragten Sicherheitsfirma Rucksack- und Taschenkontrollen vorgenommen. Die Sicherheitsfirma ist auch berechtigt, eventuell mitgebrachten Alkoholika einzuziehen.
Damit die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes besser überwacht werden kann, erhalten alle Besucher über 14 Jahren beim Eintritt verschiedenfarbige Armbändchen. Die Farben sind entsprechend den Altersgruppen des Jugendschutzgesetzes für die Gruppen 14 bis16 Jahre, 16 bis 18 Jahre und über 18 Jahren unterschiedlich. Es gilt völliges Alkoholverbot für Besucher unter 14 Jahren. Für Besucher von 14 bis 16 Jahren ist nur der Ausschank von Bier oder Wein in Begleitung und mit Zustimmung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt. Zwischen 16 und 18 Jahren gibt es nur Bier oder Wein. Besucher ohne Armbändchen erhalten von den Standbetreibern keinen Alkohol. Zudem werden auch während der Veranstaltung innerhalb der Altstadt Kontrollen durch den Sicherheitsdienst durchgeführt.
Es wird von der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass das in Baden-Württemberg in öffentlichen Räumen bestehende Rauchverbot auch während der Straßenfastnacht eingehalten werden muss. red

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