Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht: Den Gehalt dieser Weisheit hat am Mittwochvormittag ein 50-jähriger Landwirt aus Hausen lernen müssen. Bei einer Kontrolle stellte die Polizei eigenen Angaben zufolge fest, dass der Mann für seine »selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Schaufellader« nebst Anhänger als »Arbeitsmaschine mit Grüngut-Shredder« gar keinen Spezial-Führerschein besitzt. Dieser sei aber nötig. Eine Anzeige folgt.
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