Vor allem die Bildung eines europaweiten Betriebsrats, den es vorher in dem Unternehmen noch nicht gegeben habe, bezeichnete Mann als einen "großen Gewinn" für die Arbeitnehmerseite.
Mitbestimmung neu regeln Weil das Familienunternehmen mit europaweit etwa 2 600 Beschäftigten bis Ende August in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) umgewandelt werden soll, mussten auch die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer neu geregelt werden.
Dies ist mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung, der Arbeitnehmervertretung des Unternehmens und der Gewerkschaft am 8. Juni geschehen. Die Vorstandsvorsitzende der Warema Renkhoff Holding AG, Angelique Renkhoff-Mücke, machte deutlich, dass mit dem Abschluss der Vereinbarung der Weg frei sei für das Unternehmen zur Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft.
Zunächst werde die Renkhoff Holding AG in die neue Rechtsform umgewandelt, danach verschmelze die Warema Renkhoff GmbH mit der neuen Warema Renkhoff SE. Die übrigen Tochtergesellschaften bleiben von der Neuregelung unberührt.
Als Gründe für die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft nannte Renkhoff-Mücke die "zunehmende internationale Ausrichtung" des Unternehmens. Außerdem schaffe die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft "eine moderne, schlagkräftige Struktur mit schnellen Entscheidungswegen".
Der Firmenstandort Marktheidenfeld sei von der neuen Firmenstruktur nicht berührt, betonte die Aufsichtsratsvorsitzende. Damit dürfe sich der Kämmerer der Stadt Marktheidenfeld weiter über die Steuerzahlungen des Unternehmens freuen, sagte Renkhoff-Mücke auf eventuelle Verlagerungen von Firmenstandorten ins Ausland angesprochen.
Konstruktive Verhandlungen Der Erste Bevollmächtige der Industriegewerkschaft, Walther Mann, zeigte sich mit der Aufsichtsratsvorsitzenden Angelique Renkhoff-Mücke und dem Betriebsratsvorsitzenden Helmut Nürnberger einig, dass es gelungen sei innerhalb von nur zwei Monaten, dass "vorhandene Mitbestimmungsniveau in der Firma nicht nur zu sichern, sondern in entscheidenden Punkten sogar auszubauen." Der bisherige Aufsichtsrat der Warema Renkhoff GmbH hatte drei Mandate, eines davon für Arbeitnehmervertreter. Zwar bleibt es bei einer Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat, aber die Anzahl der Mandate wird mit der SE-Gründung von drei auf sechs verdoppelt, darunter zwei Arbeitnehmervertreter.
Bei weiterem Wachstum des Unternehmens, so wurde vereinbart, erhöhen sich die Mandate des Aufsichtsrats auf neun. Dann kommt ein dritter Sitz für die Arbeitnehmervertreter hinzu, der von einem Mitarbeiter aus dem Ausland besetzt wird. Verbindliche Werte für die Aufstockung sind in der Mitbestimmungsvereinbarung festgelegt - eine für Europäische Aktiengesellschaften bislang einmalige Regelung, hieß es am Mittwoch.
Ebenfalls einmalig sei die Regelung, dass die gesamte Warema-Belegschaft die Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat wähle, auch ausländische Arbeitnehmer haben dabei volles Stimmrecht.
Vertretung auf Europa-Ebene In allen betriebsratslosen deutschen und ausländischen Firmen wird die Unternehmensleitung einmal im Jahr mit dem Europa-Betriebsratsvorsitzenden eine Art Betriebsversammlung abhalten, Rede und Antwort stehen. Auch eine solche Selbstverpflichtung sei im Vergleich zu anderen SE-Vereinbarungen "neu und innovativ", meinte IG Metall-Vertreter Walther Mann. Bei Warema seien die Mitarbeiter eine "tragende Säule", die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung sei geprägt von "Offenheit und Vertrauen", meinte die Vorstandsvorsitzende. Der Erfolg des Unternehmens beruhe auf "gemeinsam getragenen Überzeugungen und gemeinsamem Handeln" und könne in Zukunft nur so gesichert werden. Deshalb müsse die Belegschaft "umfassend in alle Belange des Unternehmens eingebunden" werden, so die Firmenchefin. Gunter Fritsch


















