Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in jeweils zwei Fällen hat das Amtsgericht Gemünden am Dienstag einen 20 Jahre alten Auszubildenden verurteilt. Erst hatte er in eine Seitengasse uriniert und sich dann bei einer Polizeikontrolle gewehrt. Die Beamten erkannten den Mann wegen seiner auffälligen Faschingsverkleidung wieder.
Alle Inhalte auf main-echo.de lesen
24 Stunden Zugriff auf main-echo.de
24 Stunden Zugriff auf Main-Echo-App
Mindestlaufzeit 52 Wochen. Danach monatlich kündbar.
24 Stunden Zugriff auf main-echo.de
24 Stunden Zugriff auf Main-Echo-App
Mindestlaufzeit 52 Wochen. Danach monatlich kündbar.
Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.
Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.