Ohne Auflagen eingestellt hat das Amtsgericht Gemünden am Donnerstag das Verfahren gegen einen 27-jährigen Schaustellergehilfen, dem gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wurde. Nach der Beweisaufnahme sei der Tatnachweis nicht zweifelsfrei zu führen, erklärte Richterin Monika Schwab.
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