Gestern hat eine Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg zwei ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, einen gelernten Installateur ( 37) aus Miltenberg und eine Verkäuferin (35) aus dem Großraum Stuttgart, wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in über 3000 Fällen zu Bewährungsstrafen von je zwei Jahren verurteilt. Beide Angeklagte stammen aus der Türkei, leben aber seit frühester Jugend in Deutschland.
Der dritte Mann fehlte auf der Anklagebank: Ein ebenfalls türkisch stämmiger gelernter Goldschmied aus dem Kreis Miltenberg. Er soll Kopf der kriminellen Internet-Geschäfte gewesen sein, hat sich abgesetzt und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, bisher erfolglos. Das konnten die beiden Angeklagten nicht verstehen: Der Mann genieße in Istanbul sein in Mainaschaff verdientes Geld, er betreibe wieder ein Geschäft mit Fälschungen von »Prada« bis »Gucci«. Man müsse in Miltenberg oder Umgebung nur nach Mehmet A. fragen , dann erfahre man seine Adresse. Er soll trotz des Haftbefehls wiederholt zu Kurzbesuchen am Untermain gewesen sein.
Die Angeklagten bezeichneten sich als Opfer des flüchtigen Großhändlers. Der habe sie gebraucht, weil sein Deutsch so miserabel war wie seine Internetkenntnisse, der habe die Gewinne eingesteckt , sie belogen und ihnen nie den vereinbarten Lohn bezahlt. Der Landsmann aus Miltenberg gab sogar seinen gut bezahlten Job auf, weil der Ebay-Händler ihm mehr bot.
Ohne einen einzigen Zeugen gehört zu haben, verkündete das Gericht gestern bereits nach vier Stunden das Urteil. Möglich machten das die Angeklagten, die den Handel mit gefälschter Ware zugaben - mit der Einschränkung, dass sie nicht prozentual am Gewinn beteiligt waren.
Das Geschäft lief so gut, dass nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft damals in Mainaschaff zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt werden mussten, um die Ware mit dem Zusatz »100 Prozent Original« im Internet zu präsentieren, die als Luftfracht aus der Türkei und Italien angelieferten großen Warenmengen in Lagerräumen zu verwahren und zügig zu versenden.
Zur Anmeldung beim Internet-Auktionshaus und zur Abwicklung der Geschäfte sollen die Angeklagten überwiegend die Personalien und Bankdaten von Verwandten und Bekannten verwendet haben, so dass kein Rückschluss auf die wirklichen Verkäufer gezogen werden konnte. Die Geschäfte hatten ein Volumen von weit über 800 000 Euro.
Franz Barthel




































