Ist eine Lehrerin dafür verantwortlich, dass unter ihrer Aufsicht ein Achtjähriger beim Schwimmen fast ertrinkt? Ihr Verteidiger sagt, nein. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat am Montag jedoch anders ge- und die Lehrerin verurteilt. Die Verteidigung sieht eine Mitschuld bei der Schule, denn: Die Lehrerin wusste nichts von der Krankengeschichte des Jungen mit einem stark verzögerten Entwicklungsstand.
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