Hartz-IV-Empfänger in Hessen erhalten maximal 300 Euro für eine inländische Klassenfahrt. Darüber hinausgehende Kosten muss der Sozialhilfeträger nicht übernehmen, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Revision wurde nicht zugelassen.
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