Die Zwangsräumung der Frankfurter Diskothek U60311 ist vom Insolvenzgericht für unzulässig erklärt worden. »Der Richter hat die Einstellung der Zwangsvollstreckung angeordnet«, sagte ein Sprecher gestern. Damit darf der Betreiber weiter in dem unterirdischen Techno-Lokal seine Partys veranstalten.
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