Der Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt muss geändert werden. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Richter kritisierten, dass im Luftreinhalteplan keine Umweltzone vorgesehen sei, obwohl ein Gutachten deren Wirksamkeit bestätigt habe. Es sei rechtswidrig, dass gegen die ständige Überschreitung der Feinstaub- und Stickstoffgrenzwerte nichts unternommen werde.
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