Ein 23-Jähriger ist gestern in Frankfurt von dem Vorwurf freigesprochen worden, einen Bekannten zum Kopfschuss auf einen Diskotheken-Türsteher angestiftet zu haben. Nach Auffassung des Landgerichts war die Aussage des Schützen so »simpel und detailarm«, dass darauf keine Verurteilung des Angeklagten gestützt werden könne.
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