Urlaub und 10 000 Euro
Die Frau hatte sich 2002 beim Bistum gemeldet und über sexuelle Übergriffe berichtet. Ihr wurde anschließend ein Erholungsurlaub in Doha, der Hauptstadt von Katar und mit 10 000 Euro der Einzelunterricht zur Nachholung eines Schulabschlusses finanziert. Dies sei aus karitativen Gründen erfolgt und kein Schuldeingeständnis, hieß es damals in einer Stellungnahme der Diözese. Schadensersatz wollte sie jedoch nicht leisten, weil die Vorwürfe der Frau »widerlegt und falsch« seien.
Die Frau gab an, von einem Priester missbraucht worden zu sein, erkannte aber keinen der damals im Heim tätigen und längst verstorbenen Geistlichen wieder. Auch einen Beichtstuhl, in dem sich der Priester an ihr vergangen haben soll, hat es in der Heimkapelle nie gegeben.
Die Klage war im Juni 2010 bereits in erster Instanz vom Landgericht Würzburg abgewiesen worden. Er prüfe noch, ob er seiner Mandantin zu einer Revisionsbeschwerde raten solle, teilte Rechtsanwalt Sailer mit.rr
Diesen Artikel auf Ihrer Website einbinden
Das Einbinden eines Artikels erfolgt über eine Verlinkung aus Ihrer Website heraus hin zum Main-Netz. Unser spezielles Modul generiert dabei automatisch einen HTML-Quellcode, dessen optische Darstellung Sie individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Diesen Quellcode können Sie einfach markieren und in Ihre Website kopieren.Diesen Artikel einbinden



































