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30.06.2012 00:00 Uhr 0 Kommentare

Kein Geld für unbewiesenen Missbrauch

Urteil: Oberlandesgericht weist Klage gegen Bistum ab

Würzburg Der Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht: Weil sie in den 1970-er Jahren in einem Würzburger Kinderheim missbraucht worden sein soll, verklagte eine heute 51-Jährige die Diözese Würzburg auf Schadensersatz. Nach Angaben ihres Anwalts Christian Sailer (Marktheidenfeld) hat das Oberlandesgericht Bamberg die Klage jetzt wegen Verjährung abgewiesen.
Die Diözese habe durch den Einwand der Verjährung eine Wiedergutmachung boykottiert, heißt es in einer Stellungnahme des Anwalts. Sailer teilte außerdem mit, für einen Zeitraum von wenigen Monaten im Jahr 1974 sei die Verjährungswirkung noch nicht eingetreten. Das Gericht habe jedoch die Schilderungen der Klägerin »über das ihr widerfahrene Unrecht« für lückenhaft und widersprüchlich eingestuft.
Urlaub und 10 000 Euro
Die Frau hatte sich 2002 beim Bistum gemeldet und über sexuelle Übergriffe berichtet. Ihr wurde anschließend ein Erholungsurlaub in Doha, der Hauptstadt von Katar und mit 10 000 Euro der Einzelunterricht zur Nachholung eines Schulabschlusses finanziert. Dies sei aus karitativen Gründen erfolgt und kein Schuldeingeständnis, hieß es damals in einer Stellungnahme der Diözese. Schadensersatz wollte sie jedoch nicht leisten, weil die Vorwürfe der Frau »widerlegt und falsch« seien.
Die Frau gab an, von einem Priester missbraucht worden zu sein, erkannte aber keinen der damals im Heim tätigen und längst verstorbenen Geistlichen wieder. Auch einen Beichtstuhl, in dem sich der Priester an ihr vergangen haben soll, hat es in der Heimkapelle nie gegeben.
Die Klage war im Juni 2010 bereits in erster Instanz vom Landgericht Würzburg abgewiesen worden. Er prüfe noch, ob er seiner Mandantin zu einer Revisionsbeschwerde raten solle, teilte Rechtsanwalt Sailer mit.rr

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