Der Lehrer, der fünf Jahre unschuldig im Gefängnis saß, kann Haftentschädigung beantragen, sobald sein nachträglicher Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung rechtskräftig ist. Die Entschädigung ist laut Gesetz auf 25 Euro pro Tag festgelegt - abzüglich sechs Euro für Verpflegung. Demnach kann der 52-Jährige mit rund 34 000 Euro rechnen.
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