Erneut ist der Aschaffenburger Chefarzt Alexander Teichmann mit Zivilklagen gegen einen Oberarzt des Klinikums und einen Rechtsanwalt gescheitert: Teichmann hatte von den beiden knapp 1,4 Millionen Euro Schadensersatz und ein »angemessenes Schmerzensgeld« gefordert. Dafür sah die dritte Zivilkammer des Landgerichts Aschaffenburg aber keine Rechtsgrundlage.
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