In der Eierbranche darf man sogenannte Höckerkartons nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg nicht wiederverwenden. Das bedeutet für einen unterfränkischen Geflügelhof, der Eier für Erzeugerbetriebe bearbeitet: Die gekochten und gefärbten Ostereier dürfen nicht in denselben 30er-Kartons an die Hersteller zurück gehen, in denen sie roh angeliefert wurden.
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