Eine Fläche von 10 000 Quadratmetern, auf der ein Winzer in der Lage »Rödelseer Küchenmeister« am Schwanberg gern Müller-Thurgau und Silvaner neu angepflanzt hätte, ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg für Weinbau nicht geeignet. Die Klage des Winzers gegen den Freistaat Bayern wurde als unbegründet abgewiesen.
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