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Bilderserie, "Der Prozessauftakt", dpa
Bezahlen muss d sten der Gerichtsverhandlung: Der Rest, darunter die Rechnung des psychiatrischen Sachverständigen Detlef Blocher (Würzburg), fällt der Staatskasse zur Last, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Offermann. Während der Bewährungszeit wird dem jungen Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
»Affektive Aufwallung«: Die Kammer kam laut der Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin zur Einschätzung, dass der Angeklagte seine Opfer nicht umbringen wollte. Ein Motiv für einen Mord sah das Gericht nicht, Spekulationen über einen angeblichen »Ehrenmord« waren schon lange vor der Gerichtsverhandlung vom Tisch.
Nicht zu klären war, ob der Angeklagte tatsächlich – wie von Zeugen erklärt – gesagt hatte, dass er seine Schwestern loswerden wollte. Der Stich in den Bauch könne ein Indiz für eine Tötungsabsicht sein. Dagegen spreche aber, dass der Mann nach den drei Stichen aufgehört hatte: Widerstandslos gab er seinem Vater das Messer und ließ sich von diesem auch ohne Widerworte nach oben in sein Zimmer schicken.
Der Psychiater hatte nicht ausgeschlossen, dass der junge Mann in einer »affektiven Aufwallung« zugestochen hat: Möglicherweise hat diese seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. Obwohl er sich schon in der Vergangenheit oft über seine Schwestern geärgert habe, sei es dennoch glaubhaft, dass er ihnen tatsächlich eine Lektion erteilen wollte. Vorher habe er sich mit ihnen ja gut verstanden.
Die Tat sei in einer »ganz normalen Familie« passiert, sagte Offermann: Die Eltern des Angeklagten leben mit ihren Kindern – drei Töchter und einem Sohn – schon lange in Deutschland. Bewahrt und ihren Kindern vermittelt hätten sie ihre türkischen Wertvorstellungen: Zu diesen gehöre unter anderem der Respekt vor den Eltern, aber auch die Vorstellung, dass Mädchen nicht alleine ausgehen und erst nach der Hochzeit aus dem Elternhaus ausziehen dürfen.
Gegen diese Werte haben wohl die jungen Frauen beim Streit mit ihrer Mutter verstoßen. Die verbale Auseinandersetzung der Frauen habe den Angeklagten genervt. Nicht beschreibbare Gefühle seien über ihm zusammengeschwappt, als seine Schwestern die Mutter auch noch körperlich bedrängten. Spontan habe sich der damals 18-Jährige das Messer genommen und wortlos auf seine Schwestern eingestochen.
Sein von mehreren Zeugen als »unangemessen« geschildertes Verhalten bei der Polizei und der Ärztin zeige, dass der junge Mann nach der Tat den Ernst seiner Lage noch nicht begriffen habe. Die Art, wie er sich damals unbekümmert gegeben hatte, könne aber auch ein Schutzmantel gewesen sein – ein Indiz dafür, dass Jugendstrafrecht angewendet werden muss, weil der Angeklagte noch keine ausgereifte Persönlichkeit ist.
Therapie empfohlen: Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft ist, von Anfang an die Tat gestanden und Reue gezeigt hatte. Negativ wirkte sich für ihn aus, dass seine ältere Schwester durch die Stiche lebensgefährlich verletzt wurde und nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte.
Über sieben Monate saß der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. Erst am 12. Februar wurde der Haftbefehl aufgehoben. Wegen der Aussicht auf eine Bewährungsstrafe sah das Gericht inzwischen keine Fluchtgefahr mehr.
Der Familie empfahl die Richterin eine gemeinsame Therapie. Nur so könne die Bluttat vom 5. Juli aufgearbeitet werden, über der bis jetzt der Mantel des Schweigens liege. Die Messerattacke auf seine Schwestern ist einer von vier gravierenden Dingen, unter denen die Familie in den vergangenen Jahrzehnten zu leiden hatte: Eine der Töchter war wegen Leukämie ein Jahr in Behandlung. Der Vater musste wegen Körperverletzung 40 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Traum vom eigenen Haus war unter anderem durch diese Last geplatzt.
Wegen der Finanzen sei die Stimmung innerhalb der Familie schon vor der Bluttat sehr angespannt gewesen. Privatinsolvenz wurde beantragt, das Haus muss in den nächsten Monaten geräumt werden. Wolfgang Dreikorn







































