Zwölf Minuten darf es laut Gesetz dauern, bis ein Rettungswagen in Bayern nach dem Ausrücken an der Einsatzstelle eintrifft. »Diese Frist wird im oberen Kahlgrund nicht immer eingehalten«, ist sich der Kreisrat Frank Wissel (Mömbris) sicher. Wissel darf als Insider gelten.
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