Dass man den Namen des großzügigen Spenders in Kirchenkreisen nicht gern nennt, hat Gründe: Mit fantastischen Renditeversprechen prellte Kiener Kleinanleger und Großbanken um 300 Millionen Euro; das Landgericht Würzburg verurteilte den Aschaffenburger Anlagebetrüger zu zehn Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Paragraf 129
Dass sie Kieners 300 000-Euro-Gabe eventuell zurückzahlen müssen, wissen die Verantwortlichen von Maria-Geburt bereits seit vergangenem Jahr. Im November habe die Kirchenstiftung Anwalt Geisler mit »der Prüfung der Forderung« beauftragt, so die Pressestelle des bischöflichen Ordinariats in Würzburg auf Anfrage.
Während Rechtsanwalt Geisler nicht verrät, mit welchem juristischen Argument er die Herausgabe der längst im Kirchturm verbauten Spende zurückweisen will, ist der Sprecher von Insolvenzverwalter Hoefer auskunftsfreudiger. Grundlage der Forderung an Maria Geburt sei die deutsche Insolvenzordnung, speziell Paragraf 129.
Danach könne der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen - in diesem Fall Kieners 300 000-Euro-Spende -, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und die Gläubiger benachteiligen, anfechten - im Fall Maria Geburt also das Geld zurückfordern.
Das gelte auch für Spenden, die bis zu zehn Jahre vor einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geflossen sind, wenn der Spender - hier also Helmut Kiener - seine Gläubiger mit Vorsatz benachteiligt habe.
Der Insolvenzverwalter habe »kein Wahlrecht«, so dessen Sprecher: »Wir können nicht entscheiden, von wem wir Geld zurückverlangen.« Auftrag des Insolvenzverwalters sei es, »im besten Interesse der Gläubiger zu handeln«. Das bedeute: Auch von Maria Geburt Geld zurückzufordern, »wenn dies eine Mehrung der Masse möglich macht«.
Dass die Pfarrei rechtliche Schritte gegen diese Forderung eingeleitet hat, erstaunt den Sprecher von Insolvenzverwalter Hoefer nicht. »Typischerweise« würden solche Forderungen vor Gericht verhandelt. »In fast jedem Insolvenzverfahren gibt es Ansprüche, die gerichtlich durchgesetzt werden müssen.«
Ansprüche der Gläubiger gebündelt
Zu Details der EU-Hauptinsolvenzverfahren schweigt der Insolvenzverwalter. Es handele sich um ein nichtöffentliches Verfahren, sagt sein Sprecher. »Zu einzelnen Forderungen können wir nicht Stellung nehmen.«
Wie berichtet, ist im Mai vorigen Jahres das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Helmut Kiener eröffnet worden. Um die Ansprüche aller Gläubiger in Europa zu bündeln, leitete das Aschaffenburger Insolvenzgericht ein sogenanntes EU-Hauptinsolvenzverfahren ein (siehe: Hintergrund). gaf
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