Vor der Großen Strafkammer des Aschaffenburger Landgerichts unter dem Vorsitz von Uwe Jander sind vier Verhandlungstage angesetzt. Dem 56-jährigen Fußpfleger, der seit 19. Februar in Untersuchungshaft sitzt, wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem vor, von April 2009 bis zum Februar 2010 als angeblicher Arzt »Dr. med. Harald S.-W.« zwei Praxen in Obernau und in Nordheim am Neckar betrieben zu haben, ohne die dazu notwendige Ausbildung zu haben. Bereits ab Ende 2008 habe er Patienten in seiner Wohnung in Sulzbach privat behandelt.
Insgesamt 159 Patienten sind laut Anklageschrift wegen der verschiedensten Krankheiten zu ihm gekommen. 123 Mal habe er Blut entnommen, 1813 Mal Spritzen gesetzt. Jedes einzelne Blutentnehmen und Spritzen ist als gefährliche Körperverletzung angeklagt, weil die verwendeten Spritzen als gefährliche Gegenstände gelten.
Zudem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Patienten der Behandlung durch den 56-Jährigen nicht zugestimmt hätten, wenn sie damals gewusst hätten, dass der Mann in Wirklichkeit kein ausgebildeter Arzt ist.
Für den Angeklagten, der nach einer Mitteilung der Polizei wegen Betrugs bereits in Österreich, Deutschland und in den USA im Gefängnis saß, muss seine Tätigkeit wohl auch ein einträgliches Geschäft gewesen sein: Über private Abrechnungen soll er insgesamt 122 000 Euro eingenommen haben.
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