Zwei Jahre und elf Monate Jugendstrafe wegen zweifacher gefährlicher und einmaliger vorsätzlicher Körperverletzung (siehe: Hintergrund): Mit diesem gestern gesprochenen Urteil ist die zweite große Jugendkammer des Aschaffenburger Landgerichts knapp unter dem Antrag von Oberstaatsanwalt Walther Schmidt geblieben. Die Verteidiger Frank Häcker und Andreas Franz hatten zwei Jahre und neun Monate beantragt.
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