Wie wichtig für den Angeklagten dieser scheinbar kleine Unterschied ist, machte die Vorsitzende Richterin Karin Offermann in ihrer Urteilsbegründung deutlich. Wäre der 19-Jährige zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden, hätte dies für den Türken die Ausweisung in sein Heimatland zur Folge gehabt - ohne Rücksicht darauf, dass er in Deutschland aufgewachsen ist und die Türkei allenfalls von Urlaubsreisen kennt. Die Kammer, so Offermann, habe mit ihrer Entscheidung Rücksicht auf diese ausländerrechtliche Bestimmungen genommen.
Die Richterin verschwieg nicht die Probleme, die die Kammer bei der Suche nach der Wahrheit hatte: Alle Tatzeugen waren zumindest angetrunken. Ihre Aussagen widersprachen sich so stark, dass als objektive Beweismittel nur das Messer und die Verletzungen der Frankfurter übrig geblieben seien.
Weil von den Zeugen keiner die Tatwaffe gesehen hat, hält es die Jugendkammer für ausgeschlossen, dass der Angeklagte mit dem Messer zunächst nur drohen wollte. Klar ist für das Gericht, dass der 19-Jährige - selbst für den Fall, dass er sich angegriffen fühlte - die Notwehr übertrieben hat.
Obwohl er mit Kraft zustach, bezweifele das Gericht, dass der Angeklagte die Frankfurter umbringen wollte. Offensichtlich habe er nicht erkannt, dass seine Opfer lebensgefährlich verletzt waren: Sonst, so die Vorsitzende, hätte er das Messer weggeworfen und sich nicht zum Schlafen ins Bett gelegt.
Strafmildernd wurden sein Geständnis und seine Schuldeinsicht berücksichtigt. Dringend empfahl Offermann dem Angeklagten, sich im Gefängnis psychiatrisch behandeln zu lassen.
Oberstaatsanwalt und Verteidiger nahmen das Urteil an. Die Anwälte der Nebenkläger wollen sich noch mit ihren Mandanten beraten.
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