Huhn verurteilte ihn zu 15 Monaten Gefängnis. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Eltern des Mädchens hatten den jungen Mann bei der Polizei angezeigt, nachdem sie vom sexuellen Abenteuer ihres Kindes Wind bekommen hatten. Das Mädchen selbst gab im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Versionen des Geschehens - mal mit, mal ohne Geschlechtsverkehr - zu Protokoll.
Offen blieb bis zum Schluss, ob der Angeklagte die 13-Jährige am Vorabend seiner Aussage bei der Polizei auf die Wache geschickt hatte, um ihn zu entlasten. Einem Polizisten hatte das Mädchen das offensichtlich so gesagt - der Angeklagte stritt das vor Gericht allerdings ab.
Ein 16-Jähriger aus Bad Homburg, der das Mädchen bei einem Familienurlaub am Brombachsee kennengelernt hatte und vorübergehend mit der 13-Jährigen befreundet war, bestätigte die Anklage. Ihm hatte das Mädchen - ohne einen Namen zu nennen - über das Internet mitgeteilt, es habe »Geschlechtsverkehr mit einem Mann über 20 Jahren« gehabt. Die Frage, ob er selbst auch ein intimes Verhältnis mit der 13-Jährigen hatte, wollte der Zeuge nicht beantworten. Die Richterin hatte ihn vorher belehrt, dass er sich mit seiner Aussage nicht selbst belasten muss.
Durch Drogen enthemmt?
Am Ende kristallisierte sich aus den Aussagen des Mädchens bei der Polizei dieser Ablauf heraus: In der Nacht zum 3. Juli des vergangenen Jahres übernachtete die 13-Jährige beim Angeklagten. Zu Hause hatte sie erzählt, bei einer Freundin zu schlafen. Zunächst saßen das Mädchen und der junge Mann vor dem Fernseher. Danach kam es zu Zärtlichkeiten und dem Geschlechtsverkehr. Gewalt oder Alkohol sei dabei nicht im Spiel gewesen - allerdings war der junge Mann wohl durch Rauschgift enthemmt.
Schwer verliebt
Die 13-Jährige war vermutlich schwer verliebt in den attraktiven jungen Mann aus der Dominikanischen Republik. Weil die beiden einvernehmlich miteinander geschlafen haben, ging das Jugendschöffengericht nur von einem »minder schweren Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern« aus - aber auch hier beträgt die Strafe mindestens ein Jahr.
Zu Beginn der Gerichtsverhandlung wollte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwältin Sandra Korzenietz nicht äußern. Nach einem Rechtsgespräch, in dem die Prozessbeteiligten - Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft - die Situation erörterten, legte der 23-Jährige dann doch ein Geständnis ab.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Verteidiger Jürgen Vongries schloss sich dem an. Noch im Gerichtssaal wurde die Entscheidung rechtkräftig. 500 Euro muss der junge Mann in fünf Monatsraten dem Weißen Ring bezahlen.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er dem Mädchen durch sein Geständnis eine Aussage erspart hatte. Ein weiteres Plus für ihn: Er hat einen sicheren Arbeitsplatz und einen festen Wohnsitz. Weil er dazu noch für eine dreijährige Tochter Unterhalt zahlt, sah das Gericht bei ihm eine »positive Sozialprognose«.
Entschuldigung nicht angenommen
Die Sache tue im sehr leid, sagte der junge Angeklagte in seinem Schlusswort. Eine Entschuldigung wollte die Mutter des Mädchens von ihm aber nicht annehmen: »Er soll einfach Abstand halten«, zeigte sich die Frau unversöhnlich. Wolfgang Dreikorn
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