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Das Bestattungsgesetz ist Ländersache, die einzelnen Bundesländer bestimmen, was möglich ist - und was nicht. Zwar wurde in Bayern 1994 die Seebestattung und 2003 die Beisetzung von Urnen auf Naturfriedhöfen zugelassen, doch eine Änderung wie in Bremen ist laut einem Sprecher der Staatskanzlei in München nicht geplant.
»Alternative Bestattungsformen, die auf eine völlige Aufhebung des Friedhofszwangs hinauslaufen, erscheinen uns nicht mit der christlichen Tradition und dem Empfinden des überwiegenden Teils der Bevölkerung vereinbar«, sagt Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml.
Dennoch gibt es sie schon: die Möglichkeiten in der Region, sich alternativ bestatten zu lassen. Man kann seine Urne in einem Friedwald wie dem Ruheforst Flörsbachtal bei Lohrhaupten (Main-Kinzig-Kreis) beisetzen lassen. Oder man kann sich bei einer alternativen Bestatterin wie Angela Stegerwald in Würzburg beraten lassen. »Die Nachfrage nach alternativen Beisetzungen steigt. Die üblichen Bestattungen verschwinden«, sagt Stegerwald.
Beisetzung unter freiem Himmel
Der Trend gehe zur Naturbestattung, zur Beisetzung der Asche unter freiem Himmel. »Fakt ist, dass vieles möglich ist - außerhalb von Deutschland«, so Stegerwald. Baumbestattungen, Seebestattungen, Flussbestattungen, Gletscherbestattungen, sogar eine Bestattung in einem Vulkan in Hawaii hat sie schon organisiert. Für eine Flussbestattung kann man in die liberale Schweiz reisen, in der es keine Friedhofspflicht mehr gibt - wie übrigens in den meisten Ländern der Europäischen Union.
Bestatterin Barbara Keena von Pegasus Bestattungskultur in Aschaffenburg weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten hin, das Gesetz voll auszuschöpfen, was alternative Bestattungen durchaus möglich macht. »Es gibt in Deutschland keine konkrete Frist, innerhalb der bestattet werden muss. Es besteht die Möglichkeit, nachdem eine Grabplatzbescheinigung aus einem Land ohne Beisetzungspflicht vorliegt, die Urne den Angehörigen rechtmäßig auszuhändigen«, sagt Keena. Die Angehörigen könnten die Urne entgegennehmen und ins Ausland bringen - mit einer gültigen Bescheinigung. Denn bis auf Überführungen und Grabarbeiten dürfen Angehörige alles selbst regeln - was tatsächlich die wenigsten wissen.
Dass Bremen sich jetzt für eine Lockerung der Friedhofspflicht entschieden hat, kann Keenas Geschäftspartnerin Ute Heilos gut verstehen. »Es geht um die Selbstbestimmung von Verstorbenen und ihren Angehörigen. Und das Bedürfnis danach wird immer stärker«, meint Heilos. Die traditionelle Bestattung habe ebenso wie die unkonventionelle ihre gleichwertige Berechtigung.
Urnenbestattung bevorzugt
Ludwig Klein, Stadtkämmerer von Miltenberg, bestätigt, dass sich in den vergangenen zehn Jahren die Bestattungskultur gewandelt hat. In den vergangenen drei Jahren lag der Anteil an Urnenbestattungen in Miltenberg bei rund zwei Dritteln. Zum Vergleich: Noch vor rund 20 Jahren überwogen Erdbestattungen. Auch wollen oder können viele Angehörige kein Grab mehr pflegen. Dafür gibt es beispielsweise Urnenwände.
Die Entwicklung in Bremen betrachtet Klein mit Sorge: »Wenn Friedhöfe weniger genutzt werden, erhöhen sich die Gebühren.« Zumindest mittel- oder langfristig wird sich seiner Meinung nach die Zahl der Friedhöfe verringern. Was Klein bedauert, denn für ihn sind sie Orte der Ruhe und der Begegnung, die soziale Aufgaben erfüllen und Totenruhe und -fürsorge behördlich geschützt sind.
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