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Für die Berufstätigen in Bundesländern mit mehr christlichen Feiertagen summieren sich die an einem Samstag oder Sonntag sogar auf fünf. Als echte Brückentage bieten sich nur der 2. und der 5. Januar, der 15. Mai und der 5. Juni für ein verlängertes Vier-Tage-Wochenende an.
Auch Vorausplanung hilft nicht
Selbst mit kluger Vorausplanung lässt sich der Urlaub nicht so komfortabel verlängern wie in diesem Jahr. Doch wer an einem gesetzlichen Feiertag an einem Samstag arbeitet und eine entsprechende Vorschrift im Tarifvertrag hat, bekommt wenigstens einen Feiertagszuschlag.
Aufgepasst am Jahresanfang: Wer nach einer turbulenten Silvesterfete gern etwas länger ausspannen möchte, sollte sich Freitag, den 2. Januar freinehmen. Denn Neujahr fällt auf einen Donnerstag. Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt lebt, sollte auch Montag, den 5. Januar, als Urlaubstag einplanen. Denn die Heiligen Drei Könige werden am Dienstag, den 6. Januar, gefeiert. So können sich Arbeitnehmer dort auf einen Schlag sechs freie Tage mit dem Einsatz von nur zwei Urlaubstagen gönnen.
Den Mai nutzen
Die Rheinländer wiederum können sich auf fünf freie Tage Mitte Februar freuen. An Karneval gibt es zwar keine gesetzlichen Feiertage. Aber in den närrischen Hochburgen am Rhein machen von Rosenmontag (16. Februar) bis Aschermittwoch (18. Februar) traditionell viele Betriebe eine Auszeit.
Der Aschermittwoch läutet die 40-tägige Fastenzeit im christlichen Kirchenkalender ein. An Ostern - den höchsten christlichen Feiertagen in Deutschland - ruht überall vier Tage lang die Arbeit. Von Karfreitag (3. April) bis Ostermontag (6. April) können die Menschen ausspannen.
Wer mehrere Feiertage für einen längeren Urlaub nutzen möchte, sollte unbedingt den Mai wählen. Der Wonnemonat startet mit einem langen Wochenende am Tag der Arbeit (1. Mai), einem Freitag. Bereits 14 Tage später lässt sich an Christi Himmelfahrt (14. Mai) an einem Donnerstag mit einem Brückentag (15. Mai) ein Vier-Tage-Wochenende basteln. Das Pfingstfest folgt am 24. Mai (Pfingstsonntag) und 25. Mai (Pfingstmontag), ebenfalls ein Drei-Tage-Wochenende.
Berufstätige in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können sieben Tage später schon wieder ein Brückentag-Wochenende einplanen: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 4. Juni. Freitag, 5. Juni freinehmen!
Doch dann folgt bis Mitte November eine lange Durststrecke. Selbst Maria Himmelfahrt - Feiertag nur in Bayern und dem Saarland - taugt nicht für ein verlängertes Wochenende. Der 15 August ist ein Samstag.
Das gilt ebenso für den nächsten bundesweiten Feiertag: Den 3. Oktober. Auch der Tag der deutschen Einheit fällt 2015 auf einen Samstag.
Pech für die Augsburger
Die beiden christlichen Feiertage - der Reformationstag am 31. Oktober und Allerheiligen am 1. November setzen diese Serie fort. Der Reformationstag - gültig in den fünf ostdeutschen Bundesländern - und Allerheiligen - gültig in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen - liegen am Samstag und am Sonntag.
Nur die Sachsen begehen den Buß- und Bettag der Evangelischen Kirche am Mittwoch, den 18. November, als Feiertag. Sie könnten aus zwei Urlaubstagen fünf freie Tage machen. Die Augsburger, die jährlich am 8. August das Friedensfest feiern, haben hingegen Pech: Der spezielle Feiertag fällt auf einen Samstag.
Selbst Weihnachten bietet 2015 allen Arbeitnehmern nur einen statt zwei zusätzliche freie Tage. Der erste Weihnachtstag (25. Dezember) fällt auf einen Freitag, der zweite Weihnachtstag (26. Dezember) demnach auf einen Samstag.
KIRSTEN BAUKHAGE
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