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Arbeitskampf: Kleine Spartengewerkschaften sollen im Streitfall zum Einlenken gezwungen werden Regierung will Tarifeinheit per Gesetz

Berlin 2 Min.

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Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin And­rea Nah­les (SPD) will Ta­rif­kämp­fe wie ak­tu­ell bei der Bahn per Ge­setz ein­däm­men. Meh­re­re Ge­werk­schaf­ten in ei­nem Be­trieb sol­len da­mit vor­aus­sicht­lich ab Mit­te 2015 zur Zu­sam­men­ar­beit ge­drängt wer­den.
Andernfalls soll laut dem geplanten Gesetz zur Tarifeinheit der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern eines Betriebs gelten. »Das Streikrecht bleibt unangetastet«, versicherte Nahles am Dienstag in Berlin aber. Mehrere Gewerkschaften zeigten sich empört und kündigten Widerstand an. Die Arbeitgeber begrüßten den Vorstoß.
Mitgliederzahlen entscheidend?
Die Streiks der Lokführergewerkschaft GdL und der Lufthansa-Piloten hatten die Rufe nach dem Gesetz lauter werden lassen. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2010 entschieden, dass es in einem Betrieb künftig mehrere gültige Tarifverträge nebeneinander geben darf. Die damalige Bundesregierung war mit dem Plan, die Tarifeinheit wieder herzustellen, gescheitert. »Es geht nicht darum, mit diesem Gesetz Streiks zu verhindern, sondern darauf hinzuwirken, dass bei Streiks, die sich anbahnen, ein gütlicher Weg eingeschlagen werden kann«, sagte Nahles. Kollisionen zwischen zwei Gewerkschaften sollten vermieden wer-den. Eine weitere Zerfledderung der Tariflandschaft solle eingedämmt werden.
Nahles machte deutlich, dass es Bahnstreiks wie derzeit künftig womöglich nicht mehr gibt. Sie vermied aber eine Prognose, wie das geplante Gesetz genau etwa bei der Bahn wirkt. »Es ist auch durchaus möglich, dass in den aktuellen Konflikten bei Bahn oder Lufthansa in dem einen oder anderen Fall es sich herausstellt, dass eine Gewerkschaft eben nicht die Mehrheit der Arbeitnehmer vertritt«, sagte sie. »Dann kann es bedeuten, dass künftige Tarifauseinandersetzungen anders verlaufen als jetzt in diesem Jahr.«
Im Konfliktfall solle festgestellt werden, wer die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat. Dies solle mit Hilfe eines Notars geschehen, dem die Gewerkschaften ihre Mitgliederzahlen offenlegen sollen. Ohne Einigung müsste ein Richter entscheiden. Gewerkschaften hätten aber Möglichkeiten, eine Eskalation zu vermeiden. So könnten sie abstimmen, für welche Berufsgruppe sie in einem Betrieb zuständig seien. Es könnten ergänzende Tarifverträge für einzelne Gruppen gemacht werden. Es könne auch als Tarifgemeinschaft mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Der Entwurf soll nach Kabinettsbeschluss am 3. Dezember im Bundestag beraten werden.
Der Vorsitzende von dbb Beamtenbund und Tarifunion, Klaus Dauderstädt, warf Nahles politische Feigheit vor. Sie verberge die Absicht, Streikrechte zu begrenzen. Die Bundesverfassungsrichter würden dieses Gesetz für nichtig erklären. Nahles hingegen betonte, der Entwurf sei verfassungsgemäß.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hielt Nahles ein Täuschungsmanöver vor. Die Beschneidung des Streikrechts werde bewusst geleugnet, um den Rückhalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für das Gesetz nicht zu gefährden, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke.
Der DGB wollte sich zunächst nicht äußern. Der Deutsche Journalisten-Verband warnte, eine effektive Arbeitnehmervertretung wäre mit dem Gesetz nicht mehr möglich. > Seiten 3 und 4
BASIL WEGENER
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